24.4.10

Lebenslängliche Sperre

Als Apple das iPad auf den Markt brachte, erwies sich die Nachfrage als größer als erwartet. Daher wurde u.a. der Verkaufsstart in Deutschland verschoben, während in den USA das Gerät bereits erhältlich ist.

Angesichts der Knappheit ist es verständlich, dass Apple fürs erste die Anzahl der iPads pro Kunde beschränkt hat. In den USA waren es zwei Exemplare pro Kunde und Tag. Ein Kunde in den USA hat nun für Freunde und Bekannte im Rest der Welt im Apple-Laden bei sich um die Ecke iPads erworben, stets unter Einhaltung dieses Limits. Dann gingen in dem Apple-Laden die iPads aus, und er mußte reservieren. Ein paar Tage später kam die Mail, dass sein iPad da wäre.

Als er es nun abholen wollte, wurde es ihm nach Überprüfung seiner Kreditkarte verweigert mit folgender Begründung seitens des Verkäufers:
I?m sorry sir, but you have reached your lifetime limit of iPad purchases and will not be allowed to buy any more.
Nein, das ist keine Erfindung von mir: in Protocol Snow steht die gesamte Geschichte.

Noch bizarrer wird es, als der Kunde nachfragte, wie hoch denn das "lifetime limit" wäre:
That information is not available.
Spätestens jetzt musste ich an das Rollenspiel Paranoia denken, wo dieser Satz mehrmals fast wortwörtlich vorkommmt.

Der ganze Vorgang ist so bizarr, dass man es kaum glauben möchte. Soweit mir bekannt, gab es noch nie einen Hardware-Hersteller, der einzelne Kunden für den Rest ihres Lebens von bestimmten Produkten ausgesperrt hat. Sollte das stimmen, so wäre es eine der bizarrsten geschäftlichen Entscheidungen, die mir je untergekommen sind.

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10.4.10

Rechtsanwalt verklagt Verlag wegen Romannebenfigur mit ähnlichem Namen

Eigentlich wollte ich auf der Website des KBV-Verlags nach neuen Regionalromanen suchen. Als erstes sprang mir jedoch eine Pressemeldung ins Auge:
Ein nicht mehr praktizierender Rechtsanwalt aus Esslingen hat unseren Verlag auf Schadenersatz verklagt. Er behauptet in einem Roman unseres Autors Klaus Wanninger eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zu erkennen, weil darin ein Jurist ähnlichen Namens vorkomme.
Die vom dem Anwalt geforderte Schadenssumme für "seinen" Kurzauftritt beläuft sich auf sage und schreibe 30.000 EUR (in Worten: dreißigtausend Euro!).

Zum Detail führt der KBV-Verlag aus:
Auch unser geschätzter Autor Klaus Wanninger, im nichtliterarischen Leben Religionslehrer, weist den Vorwurf aufs Schärfste zurück und widerlegt ihn in einer ausführlichen Stellungnahme.

So werde die Figur ausschließlich in einem einzigen Kapitel erwähnt. Sie werde nicht weiter beschrieben, auch gebe es keinerlei Zuordnung zu einer bestimmten Stadt. Die Namensähnlichkeit sei Zufall: "Ich kann als Schriftsteller nicht sämtliche Listen in Baden-Württemberg und Deutschland praktizierender Anwälte überprüfen, um Namensähnlichkeit oder -gleichheit zu vermeiden. Hinzu kommt, dass mein Roman 2006 geschrieben und veröffentlicht wurde, der Kläger nach eigenem Bekunden aber nur bis Dezember 2000 als Rechtsanwalt tätig war."

Im gesamten Raum Stuttgart-Esslingen, darauf weist interessanterweise der Kläger selbst hin, wird außerdem in keiner Telefonliste eine Person mit der im Buch verwendeten Schreibweise des Namens aufgeführt. Andererseits sei der ähnlich klingende Name des Klägers in der Region recht häufig und, sagt Wanninger, dürfe daher als "typisch schwäbischer Name gelten".
Meiner Meinung nach ist die Klage völlig gegenstandslos. Die Parallelen zwischen dem Kläger und der Romanfigur - eine absolute Nebenfigur - beschränken sich auf den Beruf, eine Ähnlichkeit des Namens sowie die Region, in der sie wohnen. Wie der Kläger hieraus eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten ableiten will, ist mir völlig schleierhaft - mehr noch: es kommt mir völlig absurd vor.

Ich hoffe, dass das Landgericht Stuttgart, das für die Klage zuständig ist, sie als absurd erkennt und abweist. Sollte der Kläger damit durchkommen, dann müßte in Zukunft jeder Autor bei jedem Roman alle Nebenfiguren überprüfen, ob es zufällig irgendwo eine lebende Person ähnlichen Namens gibt. Oder alle Nebenfiguren würden Müllermeierschulz heißen.

Ansonsten kann ich Klaus Wanninger nur empfehlen, im Falle einer Niederlage bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Spätestens dort sollte der Spuk enden.

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26.12.09

Hier hat die Kristallkugel versagt

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Das nenne ich einen echten Zonk!

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13.12.09

Aktuelle Rechtslage schadet Künstlern

Die aktuelle Rechtslage kann zu der bizarren Situation führen, dass Künstler ihr eigenes Video nicht auf der eigenen Website zeigen dürfen. Hier Nightwish als Beispiel (einfach beim Video auf "Play" klicken und den Text mit Erstaunen zur Kenntnis nehmen).

Gefunden via DarkX2, wobei dieser annimmt, das Urheberrecht sei die Ursache. Ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde die Ursache des Problems eher beim Verwertungsrecht sehen.

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9.6.09

GEMA-Regelungen: Änderung tut not

In den Neunziger Jahren hat eine mir bekannte Karlsruher Band noch geflachst, man könne via GEMA ein bißchen Geld verdienen, indem man beim Konzert nur eigene Stücke spiele, sie der GEMA melde und dann die Tantiemen dafür bekomme. Damals galt die GEMA noch als "Freund der Musiker". Und an sich ist die GEMA von der Idee her eine positive Einrichtung, so wurde es in den Neunzigern wohl von den meisten Musikern noch empfunden.

Diese Zeiten scheinen vorbei zu sein. Die Regelungen der GEMA wurden geändert. Einige der aktuellen Regelungen (gefunden bei Karan und Martin) sind:

- Musiker müssen sogar für selbstgeschriebene Musikstücke auf der eigenen Homepage (!) Tantiemen entrichten.
- die Tantiemen werden nach dem sog. PRO-Verfahren ausgezahlt, so dass selbst bei den o.g. Konzerten mit ausschließlich selbstgeschriebenen Songs der Großteil in einem großen Topf landet
- bei der GEMA sind nur sog. "ordentliche Mitglieder" stimmberechtigt, alle anderen sind "außerordentliche Mitglieder". Um "ordentlich zu werden, muss man mindestens fünf Jahre GEMA-Mitglied sein sowie in den letzten fünf Jahren mindestens 30.000 EUR (! an Tantiemen erlöst haben. Von einer solchen Summe können die allermeisten Musiker nur träumen.
- insgesamt bekommen 10% der GEMA-Mitglieder mehr als 70% der ausschüttungsfähigen Summe

Auch für Veranstalter hat die GEMA einiges an "besonderen Regelungen" bereit:

- bei nur einem GEMA-pflichtigen Musikstück pro Konzert wird die gesamte Veranstaltung(!) GEMA-pflichtig
- die Gebühren richten sich nach Eintrittspreis und Raumgröße und müssen im voraus bezahlt werden (ob sie im Falle einer Konzertabsage zurückerstattet werden?) Die Abhängigkeit von der Raumgröße finde ich besonders bizarr: am besten läßt man als Veranstalter also die Bands im Wandschrank spielen.

Diese Regelungen haben insgesamt zur Folge, dass viele Veranstalter auf Konzerte verzichten. Dadurch sind insbesondere Nachwuchsbands massiv benachteiligt. Außerdem hat Karan erlebt, dass ihr auf einem Existenzgründerseminar für Musiker aus o.g. Gründen explizit von einer GEMA-Mitgliedschaft abgeraten wurde.

Meiner Ansicht bedarf die GEMA dringend einer grundlegenden Reform, bei der die o.g. Punkte abgeschafft bzw. geändert werden sollten. Dieser Ansicht ist auch Monika Bestle von der Kulturwerkstatt Sonthofen. Daher hat sie beim Bundestag eine Epetition gestartet, die man hier unterzeichnen kann - was auch ich übrigens getan habe.

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21.4.09

Elektronikmarkt will Nasenbohrer mit Gentest suchen

In einem Artikel auf SpOn wird von einem unglaublichen Vorfall berichtet:
Auslöser war laut "SZ" ein Schreiben der Geschäftsführer an die Belegschaft des Marktes vom Oktober 2008. Der Brief richtete sich "an alle männlichen Mitarbeiter". In dem Schreiben heißt es, man habe wiederholt feststellen müssen, "dass es einen Mitarbeiter in unseren Reihen gibt, dem es Spaß zu machen scheint, seine Popel an die Toilettentüren der Herrentoilette zu schmieren".

Das Management drohte einen DNA-Test an, den "die exzellenten Verbindungen der Geschäftsleitung zu unserem Klinikum" möglich machten - "um diesen Drecksack zu überführen". Die Leitung kündigte dem Täter an: "Wir werden Sie fristlos entlassen!"
Gut, das gezeigte Verhalten des "Nasenbohrers" ist eklig. Aber wegen so etwas alle männlichen Mitarbeiter zu einem Gentest zwingen wollen? Und ansonsten geht es gut, ja? Offenbar scheint die Geschäftsleitung der Meinung zu sein, dass das Verschmutzen von Türklinken durch Nasenpopel mit schweren Verbrechen wie Mord, Vergewaltigung etc. gleichzusetzen ist, denn nur in solchen Fällen werden normalerweise von der Polizei Gentests durchgeführt. Da kann ich nur den Kopf schütteln.

Doch die Geschichte geht noch weiter. Als die "Braunschweiger Zeitung" über den Vorfall berichtete, drohte der betroffene Markt (obwohl sein Name nicht genannt worden war) mit dem Entzug von Anzeigen. Die Geschäftsleitung des Marktes selbst wies jedoch diese Darstellung zurück und führte die "stornierten Anzeigen" auf einen "Wechsel in der Anzeigenleitung fder Zeitung" zurück. Was ich von diesem Dementi halten soll, weiss ich nicht. Sollte es jedoch stimmen, dass mit Anzeigenentzug gedroht wurde, so wäre das meiner Ansicht nach ein Angriff auf die Pressefreiheit und somit wesentlich unappetitlicher als das "Popelschmieren" des unbekannten Nasenbohrers.

Richtig reagiert hat meines Erachtens nach aber die Konzernleitung des Elektronikmarktes: sie hat den Vorfall bedauert und angekündigt, dass dies ein Einzelfall bleiben soll. Letzteres wäre zu hoffen.

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12.12.08

Prost oder Waidmannsheil!

Heute entdeckt: das Fail Blog, das lauter Peinlichkeiten und jede Menge unfreiwilligen Humors auflistet. Hier ein Beispiel:

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Ja, der Mann von heute jagt keine Hirsche mehr (engl. deer), sondern Biere.

Sollte in dem folgenden Raum ein Brand ausbrechen, kann man auswählen zwischen Tod durch Verbrennen oder Tod durch Reptiliengift:

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Ein weiteres Schild: ich finde es sehr fürsorglich, dass manche Schulen ihre Schüler und Lehrer vor zugedröhnten Gastrednern warnen:

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Last not least ein Bild, bei dem ich Tränen gelacht habe: "Schätzwerte sind ausreichend."

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20.8.08

Bizarre Gesetzgebung

Im heutigen (nein, im gestrigen ;) ) Darmstädter Echo war auf Seite 32 ein Bericht darüber, dass ein geplantes Konzert von Avril Lavigne in Malaysia bei der dortigen islamischen Opposition auf massive Kritik stieß; ihre Bühnenshow sei "zu sexy". Nun bin ich wirklich kein Fan der kanadischen Sängerin, aber ihre Bühnenshow, soweit ich sie im Fernsehen mal gesehen habe, machte auf mich nicht den Eindruck, dass sie besonders gewagt sei. Insofern runzelte ich schon mal die Stirn.

Weiter hinten aber wurden dann die Einschränkungen genannt, die in Malaysia für Konzerte gelten. So dürfen die Künstler keine Kleidung mit "Drogenbezug" oder "obszönen Botschaften" tragen, außerdem muss die Haut von der Brust bis zu den Knien bedeckt sein. Das alles mag noch angehen, wobei man sich streiten kann, wo die Obszönität bzw. der Drogenbezug anfängt. Aber die Vorschriften gehen noch weiter: Künstler dürfen während des Konzerts nicht schreien, hüpfen, andere Menschen umarmen oder küssen. Spätestens hier wird es bizarr und grotesk. Meiner Ansicht nach sind unter den genannten Bedingungen Rockkonzerte fast undurchführbar. Anstelle von Avril Lavigne würde ich auf den Auftritt verzichten.

Abgesehen davon frage ich mich, wer sich solche Gesetze ausdenkt. Meiner Ansicht nach müssen das irgendwelche fundamentalistisch-fanatischen Spaßbremsen sein. Will Malaysia am Ende dem Iran Konkurrenz machen?

EDIT: Inzwischen hat das Kultusministerium von Malaysia entschieden, dass das Konzert nicht zur Kultur des Landes passt, und mit dieser Begründung das Konzert untersagt.

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12.6.08

Hinterkaifeck - Sechsfachmord mit bizarren Begleitumständen

Hinterkaifeck

Der Einödhof Hinterkaifeck lag bei Gröbern (auf dem Gebiet der heutigen Gemeinde Waidhofen in Oberbayern). Hier fand in der Nacht zum 1. April ein Sechsfachmord statt, der bis heute nicht aufgeklärt wurde. Die Opfer (laut hinterkaifeck.net):
[...]das Austragsbauernehepaar Andreas (* 09.11.1858) und Cäzilia (* 27.11.1849) Gruber, deren verwitwete Tochter Viktoria Gabriel (* 06.02.1887), deren Kinder Cäzilia (* 09.01.1915) und Josef (* 07.09.1919) sowie die Magd Maria Baumgartner (* 01.10.1877).
Als Tatwaffe diente eine Reuthaue (Kreuzhacke), Viktoria Gabriel wurde zusätzlich gewürgt. Der Täter ging mit unglaublicher Brutalität vor, was man alleine daran sieht, dass auch zwei Kinder ihm zum Opfer fielen. Hinterkaifeck kann heute nicht mehr besichtigt werden, da der Hof 1923 abgetragen wurde, aber ein Marterl (Gedenktafel) in der Nähe des ehemaligen Hofes erinnert noch an die Opfer. Übrigens wurde die Tatwaffe erst beim Abtragen des Hofes in einem Geheimversteck auf dem Dachboden gefunden.

Rätselhaft und bizarr sind die Begleitumstände des Mordes, die zum einen in der Wikipedia, zum anderen auf hinterkaifeck.net erläutert werden. Bereits am 30. März entdeckte der Bauer Gruber im Neuschnee Fußspuren, die zum Hof hinführten, aber nicht hinaus. Außerdem hatte jemand versucht, in das Motorenhäuschen einzubrechen. Gruber erzählte zwei Nachbarn davon, lehnte es aber ab, die Polizei einzuschalten. Es könnte also sein, dass der oder die Täter zwei Tage lang vom Heuboden aus unerkannt die Familie beobachteten! Noch mysteriöser wird es aber nach der Tag. So muss sich der (oder die?) Täter noch bis zum 4. April auf dem Hof befunden haben, u.a. wurde das Vieh versorgt. Am Abend des 1. April, also gut 24 Stunden nach dem Mord, beobachtete ein Handwerker, der an Hinterkaifeck vorbeilief, den Schein einer Taschenlampe sowie ein Feuer im Backofen. Es wurde spekuliert, dass der Täter im Backofen seine blutbeschmierte Kleidung verbrannt habe, aber sicher ist das nicht.

Am 4. April wird es vollends bizarr. Am Morgen trifft der Monteur Albert Hofner auf Hinterkaifeck ein. Er war von Gruber beauftragt worden, den im Motorenhäuschen befindlichen Motor zu reparieren. Zunächst traf er niemand an, hörte aber im Inneren des Hauses einen Hund bellen. Hofner nahm daher an, dass sich alle auf dem Feld befänden. Nachdem auch nach einer Stunde niemand auftauchte, führte er von 10 bis 14 Uhr die bestellte Reparatur aus und ließ den Motor probelaufen, um auf sich aufmerksam zu machen. Danach ging er ums Haus - und fand den Hund plötzlich vor dem Haus vor - angeleint! Außerdem stand die vorher verschlossene Scheunentür auf einmal offen. Mit anderen Worten: während Hofners Anwesenheit muss eine unbekannte Person (vermutlich der Mörder oder einer der Mörder) die Tür geöffnet sowie den Hund draußen angebunden haben.

Hofner verließ Hinterkaifeck und erzählt auf dem Nachbarhof von seinen Beobachtungen. Daraufhin schickt Lorenz Schlittenbauer, der Nachbar, einen seiner Söhne sowie seinen Stiefsohn los, um nach dem Rechten zu sehen. Diese treffen niemanden an und kehren nach Hause zurück. Daraufhin macht sich Schlittenbauer Sorgen: die Tochter Cecilia wurde in der Schule vermisst, die Familie fehlte vor zwei Tagen im Sonntagsgottesdienst. Zusammen mit zwei Nachbarn und zwei seiner Söhne geht Schlittrnbauer zum Hof, dabei entdecken sie die sechs Leichen. Der Hund ist in der Scheune eingesperrt, die Scheunentür wieder zu. Offenbar hat dieselbe Person, die den Hund draußen festband, ihn in die Scheune verfrachtet. Warum?

Die Polizei, die mit der Aufklärung des Falles ein wenig überfordert schien (damals gab es in Bayern einige Fememorde, die aufs Konto von Freikorps gingen), nahm als Motiv Raubmord an. Dies kann aber ausgeschlossen werden: auf dem Hof befanden sich u.a. 1800 Goldmark sowie etliche Pfandbriefe etc. Die Grubers waren immer sehr geizig gewesen und hatten daher etliche Summen zusammengespart. Lediglich eine Schrotflinte, die sich 1921 auf dem Hof befand, ist verschwunden und auch beim Abriss des Gebäudes nicht aufgetaucht. Also ist zu vermuten, dass der oder die Täter sie an sich genommen haben.

Ich habe mir aufgrund der Quellen im Internet meine Gedanken über den Fall gemacht, zum Beispiel über die Tatverdächtigen.


Lorenz Schlittenbauer
: Er hatte 1918 ein Verhältnis mit Viktoria Gabriel, wollte sie heiraten, aber Vater Gruber war dagegen. Angeblich soll Josef von ihm sein. Andererseits hatte Viktoria Gabriel jahrelang ein inzestöses Verhältnis zu ihrem Vater, so dass Gruber genausogut Josefs Erzeuger sein könnte. Lorenz Schlittenbauer benahm sich außerdem beim Auffinden der Leichen sowie im Nachhinein sehr komisch. Als Nachbar, der nur 250 m entfernt von Hinterkaifeck wohnte, hätte Schlittenbauer problemlos sich auf den Hof schleichen können. Gegen S. spricht aber die Episode mit dem Hund - zumindest sehe ich keinen rationalen Grund, warum S. in Anwesenheit des Monteurs den Hund hätte draußen anbinden sollen. Außerdem war S. als Asthmatiker rein körperlich kaum in der Lage, sechs Menschen in kurzer Zeit mit einer Kreuzhacke umzubringen.

Karl Gabriel: Ehemann Viktorias, fiel Ende 1914 im Ersten Weltkrieg. Die Ehe war angeblich nicht glücklich gewesen, da Karl Gabriel etwas vom inzestösen Verhältnis zwischen Gruber und Viktoria geahnt hat. Angeblich soll Karl Gabriel, dessen Leiche nie gefunden wurde, mit einem anderen Soldaten die Identität getauscht und 1922 nach HK zurückgekehrt sein, um sich zu rächen. Dagegen spricht jedoch, dass auch Cäzilia , vermutlich eine Tochter Karl Gabriels, ermordet wurde. Außerdem starb K.G. bereits 1914, zu jener Zeit wäre ein Identitätstausch praktisch nicht zu bewerkstelligen gewesen (in den Wirren von 1918 dagegen schon). Daher halte ich diese Spekulation für zu weit hergeholt.

Joseph Bärtl: Der geisteskranke Bäcker floh 1921 aus der Heilanstalt Günzburg und wurde nie wieder aufgegriffen, er ist bis heute verschollen. Bärtl hätte ein Motiv, sich auf dem Hof einzuschleichen und auch nach dem Mord sich dort zu verstecken: er war auf der Flucht und heimatlos. Andererseits bezweifle ich, dass Bärtl das Vieh hätte versorgen können, er war Bäcker und kein Bauer.

Adolf Gump: Adolf Gump war ein Freikorps-Mitglied und nachweislich beteiligt an der Ermordung des USPD-Politikers Gareis, außerdem hatte er sich damit gebrüstet, in Oberschlesien "neun Bauern getötet zu haben". Daher wurde am 9. April nach ihm und drei weiteren Freikorps-"Soldaten" gefahndet. In diesem Zusammenhang wurde spekuliert, dass Hinterkaifeck als Freikorps-Waffenversteck gedient habe.

Gump wäre brutal genug gewesen, um die Morde mit einer Kreuzhacke zu begehen. Außerdem hätte er ein Motiv gehabt, um auf den Hof zu bleiben. Im Jahre 1952 nahm der mit den Ermittlungen beauftrage Staatsanwalt Popp an, Gump habe ein Verhältnis mit Viktoria Gabriel gehabt. Zu Gump würde auch das Fehlen der Schrotflinte passen. Eventuell hätte Gruber am 30. März hinter den Fußspuren Gump vermutet, und daher keine Polizei einschalten wollen - dann wäre eventuell ein (hypothetisches) Waffenversteck aufgeflogen. Ein Beziehungsstreit zwischen Gump und Viktoria, verbunden mit der Drohung, die Freikorpsmitglieder zu verpfeifen, könnte gut als Auslöser für den Mord in Frage kommen.

Leider wurde das soziale Umfeld der Opfer 1922 nicht sorgfältig genug durchleuchtet, so dass eine Beziehung zwischen Gump und Viktoria reine Spekulation bleibt.

Insgesamt halte ich die Freikorps-Hypothese für die glaubwürdigste, aber auch sie basiert auf einer Spekulation.

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