Vorratsdatenspeicherung: BVG erläßt einstweilige Verfügung
Harte Zeiten für Abmahnanwälte:Das BVG hat gestern eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten nur bei schwersten Straftaten verwendet werden dürfen, und nur, wenn die Erkenntnis nicht anders zu gewinnen ist, siehe auch den entsprechenden Artikel im Law Blog. Dieser Artikel auf Telepolis erklärt, warum das jetzt schon das Ende des Geschäftsmodells diverser Abmahnanwälte bedeuten kann. Sehr gut! Das ist ein angenehmer Nebeneffekt, diesen geldgierigen Abzockern das Handwerk zu legen.
In der Hauptsache wird erst gegen Ende des Jahres entschieden. Es ist aber meiner Meinung nach zu erwarten, dass die Richter nicht hinter ihre jetzige Entscheidung zurückfallen werden.
Einer der Auslöser für dieses Urteil war übrigens die Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung, an der ich mich beteiligt habe. Insofern sehe ich dies als ersten Erfolg. STRIKE!
Nebenbei bemerkt hat (laut einem Telepolis-Artikel) ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für Strafrecht festgestellt, dass Vorratsdatenspeicherung bei der Strafverfolgung kaum etwas nützt.
Harte Zeiten für Abmahnanwälte:Das BVG hat gestern eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten nur bei schwersten Straftaten verwendet werden dürfen, und nur, wenn die Erkenntnis nicht anders zu gewinnen ist, siehe auch den entsprechenden Artikel im Law Blog. Dieser Artikel auf Telepolis erklärt, warum das jetzt schon das Ende des Geschäftsmodells diverser Abmahnanwälte bedeuten kann. Sehr gut! Das ist ein angenehmer Nebeneffekt, diesen geldgierigen Abzockern das Handwerk zu legen.
In der Hauptsache wird erst gegen Ende des Jahres entschieden. Es ist aber meiner Meinung nach zu erwarten, dass die Richter nicht hinter ihre jetzige Entscheidung zurückfallen werden.
Einer der Auslöser für dieses Urteil war übrigens die Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung, an der ich mich beteiligt habe. Insofern sehe ich dies als ersten Erfolg. STRIKE!
Nebenbei bemerkt hat (laut einem Telepolis-Artikel) ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für Strafrecht festgestellt, dass Vorratsdatenspeicherung bei der Strafverfolgung kaum etwas nützt.
Labels: Abmahnwahn, Bundesverfassungsgericht, Vorratsdatenspeicherung