Verjährung ist schwierig
Ein interessanter Fall aus dem Law Blog: ein Elektrobetrieb stellt aam 17. Juni 2009 eine Rechnung über 33.000 ? - für Arbeiten, die zwischen dem 18.10.2000 und dem 28.12.2001´ausgeführt wurden. Mich wundert immer, dass manche Handwerker sich so lange Zeit lassen. Offenbar scheinen sie noch nie von Verjährung gehört zu haben. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Ein interessanter Fall aus dem Law Blog: ein Elektrobetrieb stellt aam 17. Juni 2009 eine Rechnung über 33.000 ? - für Arbeiten, die zwischen dem 18.10.2000 und dem 28.12.2001´ausgeführt wurden. Mich wundert immer, dass manche Handwerker sich so lange Zeit lassen. Offenbar scheinen sie noch nie von Verjährung gehört zu haben. Da kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Labels: Recht, Verjährung