23.4.10

Google Street View erfaßt private WLANs: ein Skandal?

Gestern erschien folgende Meldung auf heise.de:
Wieder Wirbel um Street View: Deutsche Datenschützer erheben weitere Vorwürfe gegen Google. Der Suchmaschinen-Riese registriere für das ohnehin schwer umstrittene Street-View-Projekt auch private Funknetze, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar und des Datenschutzbeauftragten des Bundes, Peter Schaar, vom heutigen Donnerstag. Die Datenschützer fordern den "sofortigen Ausbau der WLAN-Scanner aus Google-Street-View Fahrzeugen". Caspar hält die Erfassung für "rechtswidrig".
Viele Medien stießen in ihren Meldungen in ein ähnliches Horn. Besondere Aufregung gab es, weil diese Erfassung angeblich "heimlich" geschehen sei.

Interessanterweise vertrat ein Artikel von Konrad Lischka auf SpOn eine andere Ansicht. Zuerst einmal sei Googles Erfassung von WLANs gar nicht heimlich:
Dass Googles Street-View-Autos auch die Position von Mobilfunkmasten und W-Lan-Hotspots erfassen können, ist seit 2008 bekannt. Da konnte man das bereits in Blogs lesen und auf Flickr sehen.
Außerdem erwähnt Lischka ein Forschungsprojekt des Fraunhofer-Instituts, in dessen Rahmen 2008 ein 25km² großes Gebiet in Nürnberg auf WLANs untersucht wurde. Damals hat kein Datenschützer gegen diese Erfassung protestiert. Darüber hinaus ist seit 2008 in Deutschland (und anderen Ländern) die Firma Skyhook Wireless aktiv, erfaßt WLAN-Hotspots und Mobilfunk-Sendemasten und bietet diese Daten anderen Firmen an, damit diese darauf Positionsbestimmungen aufbauen können. Eine solche Positionsbestimmung ist z.B. im iPhone eingebaut. Auch gegen SkyHooks Tätigkeit hat meines Wissens nach niemals ein Datenschützer protestiert.

Google sammelt an Daten über WLANs lediglich MAC-Adresse, Position sowie den Namen (letzteren kann der Betreiber frei wählen). Die Namen veröffentlicht Google nicht, und MAC-Adresse und Position sind keine personenbezogenen Daten.

Ich halte die Kritik der Datenschützer an Google in diesem Fall für nicht gerechtfertigt. Ich habe den Eindruck, dass die "Verwerflichkeit" in diesem Fall vor allem daraus resultiert, dass Google die Daten sammelt (anders ausgedrückt: dass es sich um "Google-Bashing" handelt). Bei den oben erwähnten Projekten des Fraunhofer-Instituts sowie bei SkyHook hat niemals jemand protestiert. Insofern sehe ich hier keinen Grund zur Aufregung.

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24.2.10

Zur Datenschutz-Diskussion um Google StreetView

Seit einigen Tagen verfolge ich die Diskussion um Google StreetView, das Ende diesen Jahres auch Daten aus Deutschland enthalten soll. Zur Vorbereitung meines Dänemark-Urlaubs letzter Woche habe ich StreetView kennen- und schätzen gelernt.

Die Bundesministerinnen Ilse Aigner und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger haben nun ganz fürchterliche Bedenken gegen StreetView. So fordert etwa Aigner enge gesetzliche Grenzen für Google:
Darüber hinaus will Aigner strengere Regeln für die Verfremdung der Fotos, gegen die Widerspruch eingelegt wird. "Die betroffenen Gebäude dürfen nicht erkennbar sein, Hausnummern, Gesichter und Autos müssen vollständig unkenntlich gemacht werden ? eine vage Verpixelung reicht nicht aus." Zudem forderte die Ministerin, die maximale Aufnahmehöhe auf 1,80 Meter zu begrenzen. Derzeit ist die Kamera, die Google durch die Straßen fahren lässt, auf 2,50 Metern Höhe montiert. Damit ragt sie beispielsweise über Gartenzäune oder Mauern.
Dies wundert mich bei Frau Aigner, die ansonsten keine Bedenken etwa gegen die Vorratsdatenspeicherung hatte bzw. hat. Außerdem bin ich inzwischen zu einem ähnlichen Schluss gelangt wie ein Rechtsgutachten von Nikolaus Forgó, das Google in Auftrag gegeben hat:
IRI-Leiter Nikolaus Forgó vertrat bei der Vorstellung eines dabei entstandenen Rechtsgutachtens die Ansicht, dass es schon fraglich sei, ob bei dem Dienst "überhaupt personenbezogene Daten maschinell verarbeitet werden" und somit Eingriffe in das informationelle Selbstbestimmungsrecht mit anderen Grundrechten wie dem der Informationsfreiheit abgewogen werden müssten. Street View ist für ihn "keine Personensuche", da die aufgenommenen Leute zufällig im Bild seien. Auch die simple Hausfassade stellt nach Ansicht des Juristen kein personenbezogenes Datum dar, da keine "Einzelangabe" über einen Menschen damit gemacht werde. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sei daher auf den Dienst gar nicht anwendbar.
Genau das scheint mir der Knackpunkt zu sein. Google erfaßt ausschließlich den öffentlichen Raum. Personen, die zufällig in den Bereich der Kameras geraten, macht Google unkenntlich, Autokennzeichen ebenfalls. Für den Rest gilt: Häuser haben keine Persönlichkeitsrechte. Die Abbildung eines Hauses alleine hat keinen Personenbezug. Insofern ist die Einspruchsregelung von Google, dass Häuser auf Wunsch entfernt werden, ausreichend.

Insgesamt habe ich bei dem ganzen Theater eher den Eindruck, dass es sich um ein Ablekungsmanöver handelt.

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