4.7.08

BVG kippt Überhangmandatsregelung bei Bundestagswahlen

Bereits in einem früheren Blogeintrag hatte ich die aktuelle Überhangmandats-Regelung bei Bundestagswahlen kritisiert. Diese führt dazu, dass man u.U. einer Partei Sitze rauben kann, indem man sie wählt. Der Effekt trägt den schönen Namen "negatives Stimmengewicht".

Das Bundesverfassunggericht sieht es offenbar ähnlich wie ich - und hat daher gestern entschieden, dass das aktuelle Wahlrecht bei Bundestagswahlen bis 2011 geändert werden muss.

Ich begrüße diese Entscheidung. Man mag über die gesetzte Frist meckern, da die Bundestagswahl 2009 noch nach dem jetzigen System laufen wird. Aber es ist besser, das Wahlrecht sorgfältig zu verbessern, anstatt einen Schnellschuss zu veranstalten, der am Ende noch mehr Ungereimtheiten produziert.

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20.3.08

Vorratsdatenspeicherung: BVG erläßt einstweilige Verfügung

Harte Zeiten für Abmahnanwälte:Das BVG hat gestern eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelten Daten nur bei schwersten Straftaten verwendet werden dürfen, und nur, wenn die Erkenntnis nicht anders zu gewinnen ist, siehe auch den entsprechenden Artikel im Law Blog. Dieser Artikel auf Telepolis erklärt, warum das jetzt schon das Ende des Geschäftsmodells diverser Abmahnanwälte bedeuten kann. Sehr gut! Das ist ein angenehmer Nebeneffekt, diesen geldgierigen Abzockern das Handwerk zu legen.

In der Hauptsache wird erst gegen Ende des Jahres entschieden. Es ist aber meiner Meinung nach zu erwarten, dass die Richter nicht hinter ihre jetzige Entscheidung zurückfallen werden.

Einer der Auslöser für dieses Urteil war übrigens die Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung, an der ich mich beteiligt habe. Insofern sehe ich dies als ersten Erfolg. STRIKE!

Nebenbei bemerkt hat (laut einem Telepolis-Artikel) ein Gutachten des Max-Planck-Instituts für Strafrecht festgestellt, dass Vorratsdatenspeicherung bei der Strafverfolgung kaum etwas nützt.

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2.2.08

BVG: Keine Gegendarstellung für Behauptungen "zwischen den Zeilen"

Über ein weiteres erfreuliches Urteil des Bundesverfassungsgerichtes berichtete heute das Darmstädter Echo:
Im Streitfall ging es um einen Bericht des Nachrichtenmagazins ?Der Spiegel?, wonach ein Ehepaar fast 36 Millionen Euro an Entschädigungen zurückzahlen muss, die es für im Zweiten Weltkrieg angeblich verlorenes Aktienvermögen erhalten hatte. In der Gegendarstellung hatte das Ehepaar Sachverhalte dargestellt, die so im Artikel nicht ausdrücklich behauptet worden waren. Trotzdem vertraten die Instanzgerichte die Meinung, dass auch fernliegende Deutungsmöglichkeiten gegendarstellungsfähig seien. Der Spiegel legte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein und bekam jetzt Recht.
Das bedeutet: eine Gegendarstellung kann sich nur auf Behauptungen beziehen, die explizit in einem Text drinstehn.

Als nebenberuflicher Journalist begrüße ich dieses Urteil. Denn bei hinreichend böser Absicht bzw. hinreichend paranoider Geisteshaltung kann man in jeden Text, sei er noch so neutral geschrieben, irgendetwas hineininterpretieren, was nicht drinsteht. Könnte man für solche Inhalte eine Gegendarstellung durchsetzen, so wären die modernen Druckmedien bald voller Gegendarstellungen.

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