17.11.08

Tierhalter-Pässe und Überwachungsstaat

Immer wieder gibt es Verstöße gegen artgerechte Tierhaltung und Tiermißhandlungen. Daher klingt die Petition, die am Anfang dieses Telepolis-Artikels abgedruckt ist, auf den ersten Blick wie eine gute Idee:
Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz beschließen, durch welches nur Tierhalter werden kann, wer ausreichend dafür geprüft wurde. Ich empfehle daher die Einführung eines Tierhalter-Passes. Jener Pass sollte nur aufgrund von psychologischen Persönlichkeitseignungs- und Räumlichkeitseignungs-Tests ausgehändigt werden. Nur mit ihm sollte es einem Bürger erlaubt sein ein Tier halten zu dürfen. Dies sollte für private, sowie für gewerbliche Tierhalter gelten.
Wenn man aber ein wenig nachdenkt, dann kommen einem Zweifel. So fragt sich der Artikel nach der Verhältnismäßigkeit des Ganzen: Sollte man wirklich für jeden Hamster und jeden Wellensittich einen Tierhalter-Pass benötigen? Wer entscheidet, wann ein Mensch zur Haltung eines Sittichs geeignet ist?

Im Prinzip müßte man dafür jedesmal ein psychologisches Gutachten erstellen und bei jedem potenziellen Herrchen oder Frauchen vorher die Wohnung untersuchen. Dadurch entstehen Kosten - und das nicht wenig. Wer bezahlt die? Der Staat? Dann wären es wir Steuerzahler. Die Tierhalter? Dann wären wiederum Sozialhilfeempfänger ausgegrenzt. Außerdem müßte man natürlich alle Tierhalter bzw. Antragsteller dringend in einer Art Zentralregister speichern.

Besonders radikale Tierschützer gehen, so der Artikel, sogar noch weiter und fordern unangemeldete(!) Wohnungsbesichtigungen bei Tierhaltern. Spätestens dann sehe ich die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht mehr.. Wer so etwas fordert, der spielt meiner Ansicht nach den Überwachungsstaatbefürwortern in die Hände. Das Fazit des Artikels:
Die Überwachungsfreunde in der Regierung bekommen so gleich zwei Unterstützergruppen, die in ihrer Sorge um Tiere/Kinder Dinge wie Privatsphäre und Datenschutz als vernachlässigbare Aspekte ansehen.
kann ich so nur unterschreiben.

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14.11.07

Stasi 2.0 arbeitet mit Stasi 1.0

Seit einiger Zeit gibt es das Stichwort "Stasi 2.0". Heute beim Lesen dieses Telepolis-Artikels kam es mir wieder in den Sinn:
Nach Informationen, die der Telepolis-Redaktion vorliegen, hat das Bundeskriminalamt (BKA) in den laufenden Ermittlungen (Andrej H., § 129a und die verdächtigen Begriffe) gegen mutmaßliche Mitglieder einer linksradikalen Organisation mit dem Namen "militante gruppe" (mg) systematisch auf Datenmaterial des Ministeriums der Staatssicherheit (MfS) der DDR zurückgegriffen.
Das macht mich - wieder einmal - fassungslos. Selbst dem BKA sollte doch klar sein, dass Stasiakten als Produkte eines Unrechtsstaates massiv tendenziös sind und insofern höchstens als Dokumente zu Ermittlungen gegen Ex-Stasi-Mitglieder taugen, aber nicht, um gegen sog. "Terroristen" zu ermitteln.

Nebenbei schockiert es mich, wie der Terrorismusbegriff selbst seitens der Ermittlungsbehörden immer mehr ausgeweitet wird. Die Brandanschläge gegen abgestellte Militärfahrzeuge, die die "militante gruppe" verübt hat, sind Sachbeschädigung, aber kein Terrorismus. Die Frau Generalbundesanwältin hat zwar behauptet, diese Anschläge würden "Verunsicherung auslösen". Aber diesem Kriterium nach müßte man in Zukunft jeden Pyromanen, der Brände legt, als Terroristen verurteilen.

Ich hoffe, dass die Terrorismusvorwürfe gegen die drei festgenommenen Mitglieder der "mg" auch bald fallengelassen werden, wie es im o.g. Telepolis-Artikel auch artikuliert wird:
Ab Ende dieser Woche erwarten enge Beobachter des Verfahrens, dass auch die Terroranklage gegen die drei inhaftierten fallengelassen wird, weil die ihnen zur Last gelegten Taten (Sabotage geparkter Armeefahrzeuge) keinen Terror bedeuteten. Damit würde das Verfahren an die regionalen Justizbehörden zurückverwiesen werden. Sie würden dann auf der Basis konventioneller Strafdelikte weiterermitteln.
Für Brandanschläge reicht das normale Strafrecht völlig aus, da braucht man keinen Antiterrorparagraphen. Und die Überwacherei bei Andrej Holm, seiner Lebensgefährtin sowie der beiden Kinder muss meiner Ansicht nach auch eingestellt werden, da sie gegen zahllose Grundsätze des Rechtsstaates eklatant verstößt.

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26.10.07

Neu auf der Blogroll und ein gutes Urteil

Meine Blogroll habe ich heute um zwei neue Weblogs ergänzt: Zum einen das Bestatterweblog, zum anderen Annalist. Hinter letzterem verbirgt sich die Lebensgefährtin des Soziologen Andrej H., der aufgrund eines Terrorverdachts monatelang von der Polizei bespitzelt wurde, ebenso seine Lebensgefährtin und ihre beiden Kinder; letzteres wird in Annalist beschrieben. Der Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass all diese Maßnahmen nicht gerechtfertigt waren. Über dieses Urteil habe ich mich gefreut, weil ich mich bei der Lektüre von Annalist schon ein paarmal gefragt habe, ob dies hier noch ein Rechtsstaat ist. Bei einigen Beiträgen fühlt man sich stark an einen anderen Staat erinnert, der einstmals seinen Sitz in Berlin hatte - in Ost-Berlin, um genau zu sein.

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