BVG kippt Überhangmandatsregelung bei Bundestagswahlen
Bereits in einem früheren Blogeintrag hatte ich die aktuelle Überhangmandats-Regelung bei Bundestagswahlen kritisiert. Diese führt dazu, dass man u.U. einer Partei Sitze rauben kann, indem man sie wählt. Der Effekt trägt den schönen Namen "negatives Stimmengewicht".
Das Bundesverfassunggericht sieht es offenbar ähnlich wie ich - und hat daher gestern entschieden, dass das aktuelle Wahlrecht bei Bundestagswahlen bis 2011 geändert werden muss.
Ich begrüße diese Entscheidung. Man mag über die gesetzte Frist meckern, da die Bundestagswahl 2009 noch nach dem jetzigen System laufen wird. Aber es ist besser, das Wahlrecht sorgfältig zu verbessern, anstatt einen Schnellschuss zu veranstalten, der am Ende noch mehr Ungereimtheiten produziert.
Bereits in einem früheren Blogeintrag hatte ich die aktuelle Überhangmandats-Regelung bei Bundestagswahlen kritisiert. Diese führt dazu, dass man u.U. einer Partei Sitze rauben kann, indem man sie wählt. Der Effekt trägt den schönen Namen "negatives Stimmengewicht".
Das Bundesverfassunggericht sieht es offenbar ähnlich wie ich - und hat daher gestern entschieden, dass das aktuelle Wahlrecht bei Bundestagswahlen bis 2011 geändert werden muss.
Ich begrüße diese Entscheidung. Man mag über die gesetzte Frist meckern, da die Bundestagswahl 2009 noch nach dem jetzigen System laufen wird. Aber es ist besser, das Wahlrecht sorgfältig zu verbessern, anstatt einen Schnellschuss zu veranstalten, der am Ende noch mehr Ungereimtheiten produziert.
Labels: Bundesverfassungsgericht, Wahlrecht, Überhangmandat
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