BVG: Keine Gegendarstellung für Behauptungen "zwischen den Zeilen"
Über ein weiteres erfreuliches Urteil des Bundesverfassungsgerichtes berichtete heute das Darmstädter Echo:
Als nebenberuflicher Journalist begrüße ich dieses Urteil. Denn bei hinreichend böser Absicht bzw. hinreichend paranoider Geisteshaltung kann man in jeden Text, sei er noch so neutral geschrieben, irgendetwas hineininterpretieren, was nicht drinsteht. Könnte man für solche Inhalte eine Gegendarstellung durchsetzen, so wären die modernen Druckmedien bald voller Gegendarstellungen.
Über ein weiteres erfreuliches Urteil des Bundesverfassungsgerichtes berichtete heute das Darmstädter Echo:
Im Streitfall ging es um einen Bericht des Nachrichtenmagazins ?Der Spiegel?, wonach ein Ehepaar fast 36 Millionen Euro an Entschädigungen zurückzahlen muss, die es für im Zweiten Weltkrieg angeblich verlorenes Aktienvermögen erhalten hatte. In der Gegendarstellung hatte das Ehepaar Sachverhalte dargestellt, die so im Artikel nicht ausdrücklich behauptet worden waren. Trotzdem vertraten die Instanzgerichte die Meinung, dass auch fernliegende Deutungsmöglichkeiten gegendarstellungsfähig seien. Der Spiegel legte Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein und bekam jetzt Recht.Das bedeutet: eine Gegendarstellung kann sich nur auf Behauptungen beziehen, die explizit in einem Text drinstehn.
Als nebenberuflicher Journalist begrüße ich dieses Urteil. Denn bei hinreichend böser Absicht bzw. hinreichend paranoider Geisteshaltung kann man in jeden Text, sei er noch so neutral geschrieben, irgendetwas hineininterpretieren, was nicht drinsteht. Könnte man für solche Inhalte eine Gegendarstellung durchsetzen, so wären die modernen Druckmedien bald voller Gegendarstellungen.
Labels: Bundesverfassungsgericht, Gegendarstellung, Journalismus, Urteil
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