Verbesserungen des Wahlsystems
Heute beim Frühstück fiel mir aufgrund seltsamer Assoziationen der Begriff "unechte Teilortswahl" ein. An dieser Spezialität des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts habe ich schon immer meine Zweifel. Ich finde es schlichtweg bizarr, dass alle Wahlberechtigten mit entscheiden, wer für einen bestimmten Teilort im Gemeinderat der Gesamtgemeinde sitzt, sogar dann, wenn sie den betreffenden Teilort gar nicht kennen. An meinen bisherigen Wohnorten in Baden-Württemberg (Großbettlingen, Bietigheim-Bissingen, Besigheim) wurde ich von der unechten Teilortswahl zum Glück immer verschont. In anderen Bundesländern gibt es sie nicht. Hier in Darmstadt etwa steht bei jedem Kandidaten einer Kommunalwahl auf dem Wahlzettel vermerkt, in welchem Teilort bzw. welchem Viertel er oder sie wohnt. Dadurch kann man gezielt Leute aus dem eigenen Viertel mit Stimmen bedenken, was ich bei der letzten Kommunalwahl teilweise gemacht habe.
Außerdem führt die Unechte Teilortswahl zu jeder Menge ungültiger Stimmen bei Kommunalwahlen. Aus diesen beiden Gründen gibt es einige Gemeinden, wie etwa Pfinztal bei Karlsruhe, die die Unechte Teilortswahl wieder abschaffen.
Meiner Ansicht nach können die Interessen eines Teilorts besser durch Ortschaftsräte berücksichtigt werden.
Im Wikipedia-Eintrag fand ich einen Link zu wahlrecht.de. Dort ist ein noch bizarreres Phänomen aufgeführt: das negative Stimmengewicht. Durch die Tatsache, dass es bei Bundestagswahlen zwar Überhang- aber keine Ausgleichsmandate gibt, kann man u.U. eine Partei "bestrafen", indem man sie wählt. Meiner Ansicht nach ist das ein unhaltbarer Zustand, der korrigiert werden müßte.
Wahlrecht.de listet zwei mögliche Verbesserungen auf:
Die erste Idee finde ich nicht diskutabel. Sie würde dazu führen, dass in einem Wahlkreis der Sieger nicht in den Bundestag einziehen kann, nur weil seine Partei in dem betreffenden Bundesland schlecht abgeschnitten hat. Der zweite dagegen kommt mir fair vor.
Eine Forderung, die ebenfalls auf wahlrecht.de erhoben wird, ist die Abschaffung der Erststimme, die wahlrecht.de als "praktisch wertlos" bezeichnet. Ich sehe diesen Punkt anders. Durch die Einteilung der Wahlkreise ist garantiert, dass jeder Wahlkreis Deutschlands mit mindestens einem Abgeordneten im Bundestag vertreten ist. Außerdem kann man über das Direktmandat teilweise den "Listenklünglern" der Parteien gehörig in die Suppe spucken. So schaffte es z.B. Hans-Christian Ströbele 2002 und 2005 im Wahlkreis Kreuzberg-Prenzlauer Berg via Direktmandat für dei Grünen in den Bundestag, obwohl er auf der Berliner Liste seiner Partei nicht berücksichtigt worden war. Ohne Direktmandate hätte es ein kritischer Kopf wie Ströbele nie ins Parlament geschafft.
Heute beim Frühstück fiel mir aufgrund seltsamer Assoziationen der Begriff "unechte Teilortswahl" ein. An dieser Spezialität des baden-württembergischen Kommunalwahlrechts habe ich schon immer meine Zweifel. Ich finde es schlichtweg bizarr, dass alle Wahlberechtigten mit entscheiden, wer für einen bestimmten Teilort im Gemeinderat der Gesamtgemeinde sitzt, sogar dann, wenn sie den betreffenden Teilort gar nicht kennen. An meinen bisherigen Wohnorten in Baden-Württemberg (Großbettlingen, Bietigheim-Bissingen, Besigheim) wurde ich von der unechten Teilortswahl zum Glück immer verschont. In anderen Bundesländern gibt es sie nicht. Hier in Darmstadt etwa steht bei jedem Kandidaten einer Kommunalwahl auf dem Wahlzettel vermerkt, in welchem Teilort bzw. welchem Viertel er oder sie wohnt. Dadurch kann man gezielt Leute aus dem eigenen Viertel mit Stimmen bedenken, was ich bei der letzten Kommunalwahl teilweise gemacht habe.
Außerdem führt die Unechte Teilortswahl zu jeder Menge ungültiger Stimmen bei Kommunalwahlen. Aus diesen beiden Gründen gibt es einige Gemeinden, wie etwa Pfinztal bei Karlsruhe, die die Unechte Teilortswahl wieder abschaffen.
Meiner Ansicht nach können die Interessen eines Teilorts besser durch Ortschaftsräte berücksichtigt werden.
Im Wikipedia-Eintrag fand ich einen Link zu wahlrecht.de. Dort ist ein noch bizarreres Phänomen aufgeführt: das negative Stimmengewicht. Durch die Tatsache, dass es bei Bundestagswahlen zwar Überhang- aber keine Ausgleichsmandate gibt, kann man u.U. eine Partei "bestrafen", indem man sie wählt. Meiner Ansicht nach ist das ein unhaltbarer Zustand, der korrigiert werden müßte.
Wahlrecht.de listet zwei mögliche Verbesserungen auf:
Interne Überhangmandate werden intern kompensiert. Dies kann man dadurch erreichen, daß
1. überhängende Direktmandate nicht zugeteilt werden oder
2. der interne Überhang bei der Verteilung der Listenmandate einer Partei berücksichtigt wird
d. h. die Landeslisten der Partei erhalten nach Zuteilung aller Direktmandate nur solange Listenmandate zugeteilt, wie der Gesamtpartei als solcher noch Sitze zur Verfügung stehen. Im Vergleich zum jetzigen Verfahren würde damit die Landesliste mit dem schwächsten Anspruch auf den letzten Sitz diesen an die überhängende Landesliste verlieren.
Die erste Idee finde ich nicht diskutabel. Sie würde dazu führen, dass in einem Wahlkreis der Sieger nicht in den Bundestag einziehen kann, nur weil seine Partei in dem betreffenden Bundesland schlecht abgeschnitten hat. Der zweite dagegen kommt mir fair vor.
Eine Forderung, die ebenfalls auf wahlrecht.de erhoben wird, ist die Abschaffung der Erststimme, die wahlrecht.de als "praktisch wertlos" bezeichnet. Ich sehe diesen Punkt anders. Durch die Einteilung der Wahlkreise ist garantiert, dass jeder Wahlkreis Deutschlands mit mindestens einem Abgeordneten im Bundestag vertreten ist. Außerdem kann man über das Direktmandat teilweise den "Listenklünglern" der Parteien gehörig in die Suppe spucken. So schaffte es z.B. Hans-Christian Ströbele 2002 und 2005 im Wahlkreis Kreuzberg-Prenzlauer Berg via Direktmandat für dei Grünen in den Bundestag, obwohl er auf der Berliner Liste seiner Partei nicht berücksichtigt worden war. Ohne Direktmandate hätte es ein kritischer Kopf wie Ströbele nie ins Parlament geschafft.
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
<< Startseite