23.3.07

Falsche Toleranz

Jeder Leser dieses Blogs weiss, dass ich mich durchgängig für Toleranz gegenüber anderen Religionen einsetze. Genauso aber wehre ich mich im Namen der Menschenrechte gegen falsche Toleranz und fordere Härte, wo sie angebracht ist.

Ein Beispiel für falsche Toleranz lieferte diese Woche eine Frankfurter Familienrichterin. Sie lehnte den Härteanfallantrag einer aus Marokko stammenden Deutschen auf vorzeitige Scheidung ab; die Frau ist (noch) mit einem aus Marokko stammenden Moslem verheiratet und wurde nach eigenen Angaben von ihm geschlagen und bedroht. Das Haarsträubende: Als Begründung führte die Familienrichterin die Sure 4,34 des Koran an.

Es sei dahingestellt, inwiefern der Islam wirklich Gewalt in der Ehe rechtfertigt; ich bin kein Reiligionswissenschaftler und kann das daher nicht beurteilen. Anzumerken ist nur, dass sowohl der Zentralrat der Muslime in Deutschland als auch das Zentrum für Türkeistudien der Ansicht sind, dass auch im Islam Frauen nicht geschlagen werden dürfen (Männer übrigens auch nicht :) ).

Dennoch halte ich die Begründung der Familienrichterin für haarsträubend. Meiner Ansicht nach gelten die Menschenrechte ausnahmslos für alle, egal welcher Religion sie angehören und egal, welcher Religion der Ehepartner angehört. Hierbei darf es keine Extrawürste für bestimmte Religionen oder Ideologien geben, egal welche.

Ansonsten möchte ich nochmals den Echo-Artikel zitieren:
ZfT-Direktor Faruk Sen sagte, die Anwendung eines doppelten Standards auf Grund von Religionszugehörigkeit im deutschen Recht sei "an sich ein Skandal". Salim Abdullah vom Zentralinstitut Islam-Archiv- Deutschland in Soest sagte, die Entscheidung der Richterin sei ein Hemmnis im Integrationsprozess. "Die meisten jungen muslimischen Frauen haben den Weg in die Emanzipation angetreten und sowas ist kontraproduktiv."
Vor allem den letzten Satz möchte ich unterschreiben.