4.11.06

Unsinnigstes Schreiben

Folgender Fall: Carmen vom Weblog "Eigensinniges" hat in einem Beitrag über ein Fax berichtet, das sie als PDF-Datei bekam. Alle persönlichen Daten (Kontonummern etc.) sowie den Namen der Bank hat sie dabei unkenntlich gemacht. Und was macht die betroffene Bank? Sie schickt Carmen ein Schreiben, dass sie die Nennung des Banknamens unterlassen solle, da das Rufschädigung sei. Außerdem habe Carmen gegen Bundesdatenschutz und Bankgeheimnis verstoßen.

Dieses Schreiben ist ein Kandidat für das unsinnigste Schreiben, das je eine Rechtsabteilung an einen Blogger geschickt hat. Von "Rufschädigung" zu faseln, obwohl der eigene Name gar nicht genannt ist - das ist geradezu brilliant! Die einzige Rufschädigung, die entstand, hat die betroffene Bank durch ihre Forderung einer Unterlassungserklärung selbst ausgelöst.

(gefunden via Jens)