Euroweb verschickt Post an Blogger - und kriegt selbst welche
Letzten Freitag oder Samstag erhielt Jens Post von den Anwälten der Firma Euroweb:
Laut Law Blog haben sich im Laufe der letzten Woche mehrere Blogger und Forenbetreiber Abmahnungen eingehandelt. Udo Vetter (Lawblogs) Kommentar dazu:
Das dürfte im Falle von Jens - und auch in den meisten anderen Fällen - durchaus zutreffen. Hier hilft nur eins: Zivilcourage zeigen! Nicht einknicken, auch wenn jemand via Anwalt Drohungen wie oben verschickt.
Ebenfalls gut finde ich den Tipp im selben Artikel, im Zweifelsfall die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes auszunutzen und eben Kritik eindeutig als Meinung kennzeichnen. Danach richte ich mich bereits seit Jahren, wie jeder Leser dieses Blogs schnell feststellen wird. Falls doch Tatsachen behauptet werden: bei der Wahrheit bleiben. Denn gegen wahre Tatsachen kann niemand klagen - auch wenn die Wahrheit für ihn noch so unangenehm ist, und auch wenn er noch so viele Anwälte auffährt.
Nachtrag: soeben habe ich im Law Blog die Erwiderung von Udo Vetter - der von Jens mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt wurde - gelesen. Und diese Antwort ist eine richtige Abmahnung:
Letzten Freitag oder Samstag erhielt Jens Post von den Anwälten der Firma Euroweb:
...zeigen wir die Vertretung der rechtlichen Interessen der Euroweb Internet GmbH, Neumannstraße 02, 40235 Düsseldorf an.Jens hat natürlich die Behauptungen überprüft, indem er in dem Artikel seines Weblogs, auf den sich das Anwaltsschreiben beziehen, nachgesehen hat. Dort konnte er aber nichts finden, das den oben zitierten Behauptunten entspricht. Ehrlich gesagt: mir geht es genauso.
(...) In verschiedenen Beiträgen und Kommentaren auf Ihrer Internetseite verbreiten Sie unwahre und beleidigende Behauptungen über unsere Mandantin, die diese auf das übelste herabwürdigen und verunglimpfen. Sie schwärzen unsere Mandantin unter Behauptung unwahrer Tatsachen an.
Laut Law Blog haben sich im Laufe der letzten Woche mehrere Blogger und Forenbetreiber Abmahnungen eingehandelt. Udo Vetter (Lawblogs) Kommentar dazu:
Die halbgaren, lieblosen juristischen Argumente in den jüngsten Abmahnschreiben belegen, dass es den Iniatoren um mehr geht als den Einzelfall. Sie wollen - für ihre jeweiligen Auftraggeber - Angst verbreiten, die Schere im Kopf der Blogger installieren. Wenn du was über die schreibst oder zulässt, dass über die geschrieben wird, brauchst du einen Anwalt. Also lass es besser.
Lass es besser?
Dazu sollte man wissen, dass Anwälte gerne drohen. Aber sich schwer tun, ihre Drohungen in die Tat umzusetzen. Bloß weil im Schreiben steht, Sie verletzen das Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten, steht dies noch nicht fest. Gut möglich, dass der Anwalt seinem Mandanten gesagt hat: Mit einer einstweiligen Verfügung kommen wir wahrscheinlich nicht durch. Letztlich würden wir auf den Kosten sitzen bleiben. Aber versuchen wir es erst mal mit einem bösen Brief.
Das dürfte im Falle von Jens - und auch in den meisten anderen Fällen - durchaus zutreffen. Hier hilft nur eins: Zivilcourage zeigen! Nicht einknicken, auch wenn jemand via Anwalt Drohungen wie oben verschickt.
Ebenfalls gut finde ich den Tipp im selben Artikel, im Zweifelsfall die Meinungsfreiheit des Grundgesetzes auszunutzen und eben Kritik eindeutig als Meinung kennzeichnen. Danach richte ich mich bereits seit Jahren, wie jeder Leser dieses Blogs schnell feststellen wird. Falls doch Tatsachen behauptet werden: bei der Wahrheit bleiben. Denn gegen wahre Tatsachen kann niemand klagen - auch wenn die Wahrheit für ihn noch so unangenehm ist, und auch wenn er noch so viele Anwälte auffährt.
Nachtrag: soeben habe ich im Law Blog die Erwiderung von Udo Vetter - der von Jens mit der Wahrung seiner Interessen beauftragt wurde - gelesen. Und diese Antwort ist eine richtige Abmahnung:
Ihre in der Unterlassungsaufforderung vom 17.03.2006 über unseren Mandanten aufgestellten Behauptungen sind nicht unzutreffend.Normalerweise bin ich kein Fan von Abmahnungen, aber in diesem Fall hat es meiner Ansicht nach die Richtigen getroffen, wenn man Eurowebs sonstiges Verhalten gegenüber Kritikern mit in Betracht zieht. Mit anderen Worten: Dieser "Schuss" per Anwaltsschreiben ging - was Euroweb betrifft - nach hinten los. Den Schaden trägt Euroweb in doppelter Hinsicht: zu den Kosten - die sich noch in Grenzen halten - kommt ein immenser Ansehensverlust, der in Geld nicht ausgedrückt werden kann. Ich hoffe, dass sich Euroweb in Zukunft auf einen anderen Umgang mit Kritikern besinnt.
Mit diesen unwahren Behauptungen hat Ihre Mandantschaft Ihrerseits das Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten verletzt. Wir fordern Sie daher namens unseres Mandanten auf, bis
spätestens zum 27.03.2006
rechtsverbindlich zu erklären, dass unser Mandant durch seine Beiträge und Kommentare auf seiner Internetseite www.jensscholz.com kein schädigendes Verhalten gegenüber Ihrer Mandantschaft gezeigt hat, nicht in verschiedenen Beiträgen und Kommentaren unwahre und beleidigende Behauptungen über Ihre Mandantschaft verbreitet hat, die Ihre Mandantschaft auf das übelste herabwürdigen und verunglimpfen würden und Ihre Mandantschaft auch nicht unter Behauptung unwahrer Tatsachen angeschwärzt hat.
Die Kosten dieser Abmahnung haben Sie als Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB iVm Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG zu tragen.
1 Kommentare:
Irgendwie versteh ich die Welt langsam nicht mehr... ist schon traurig und manchen scheint einfach langweilig zu sein.
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