Surreale Abmahnungen oder Heidi Klums Vater und das Bremer Sozialgericht
Während ich auf dem Silvestercon war, wurden gleich zwei Blogs abgemahnt aus recht merkwürdigen Gründen.
Als erstes traf es den Shopblogger mit einer Abmahnung, weil er in einem Beitrag vom 27.05.2005 das Sozialgericht Bremen erwähnt hatte und in der Titelzeile des Webbrowsers daraufhin "Sozialgericht Bremen - der Shopblogger" stand. Dabei argumentiert das Sozialgericht Bremen mit dem Namensrecht und mit der Google-Platzierung des Blogeintrags, was laut Law Blog nicht angebracht ist. Ich selbst halte es alleine aus dem Grunde für absurd, weil der Shopblogger nichts dafür kann, dass Google ihm beim Suchbegriff "Sozialgericht Bremen" so hoch einordnet. Und eine Namensnennung alleine ist keine Verletzung des Namensrechts. Ich habe den Verdacht, dass das Sozialgericht Bremen das Wesen von Suchmaschinen nicht ganz verstanden hat.
Ein ähnlich gelagerter Fall betraf den Werbeblogger. Er erhielt eine Mail von Heidi Klums Vater, da er in der URL eines Blogbeitrags den Namen "Heidi Klum" erwähnt hatte und Heidi Klums Vater dies als unerlaubte Werbung und Verstoß gegen das Markenrecht - "Heidi Klum" ist als Marke geschützt - interpretiert. Hier kann ich mich nur dem Law Blog anschliessen:
Während ich auf dem Silvestercon war, wurden gleich zwei Blogs abgemahnt aus recht merkwürdigen Gründen.
Als erstes traf es den Shopblogger mit einer Abmahnung, weil er in einem Beitrag vom 27.05.2005 das Sozialgericht Bremen erwähnt hatte und in der Titelzeile des Webbrowsers daraufhin "Sozialgericht Bremen - der Shopblogger" stand. Dabei argumentiert das Sozialgericht Bremen mit dem Namensrecht und mit der Google-Platzierung des Blogeintrags, was laut Law Blog nicht angebracht ist. Ich selbst halte es alleine aus dem Grunde für absurd, weil der Shopblogger nichts dafür kann, dass Google ihm beim Suchbegriff "Sozialgericht Bremen" so hoch einordnet. Und eine Namensnennung alleine ist keine Verletzung des Namensrechts. Ich habe den Verdacht, dass das Sozialgericht Bremen das Wesen von Suchmaschinen nicht ganz verstanden hat.
Ein ähnlich gelagerter Fall betraf den Werbeblogger. Er erhielt eine Mail von Heidi Klums Vater, da er in der URL eines Blogbeitrags den Namen "Heidi Klum" erwähnt hatte und Heidi Klums Vater dies als unerlaubte Werbung und Verstoß gegen das Markenrecht - "Heidi Klum" ist als Marke geschützt - interpretiert. Hier kann ich mich nur dem Law Blog anschliessen:
Es ist in einem Land, in dem jeder seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei sagen und verbreiten darf (Art. 5 Grundgesetz), nicht verboten, eine Marke zu erwähnen. Man darf über einen Porsche schreiben. Auch über einen, den man nicht hat. Und darüber, dass man lieber Pepsi als Coke trinkt. Und man darf auch über Heidi Klum schreiben, sofern man ihre Marke damit nicht (im Rahmen des Wettbewerbs) gebraucht. Was offensichtlich nicht der Fall ist.
3 Kommentare:
Ich vermute, dass zumindest für Heidi Klumps Vater der "Missbrauchsfall" inzwischen zum "Regelfall" geworden ist - nach hunderten Sexseiten, die mit Stichworten wie "Heidi Klump Nude" auf Kundenfang gingen, auch (psychologisch) nachvollziehbar.
Im Fall des Bremer Sozialgericht gehe ich auch von bei Juristen leider weit verbreiteten mangelnden Verständnis darüber aus, wie das Internet überhaupt funktioniert.
Gut, bei Heidi Klums Vater mag es psychologisch verständlich sein. Aber andererseits sieht der Werbeblogger nicht gerade wie eine Sexseite aus, und "nude" steht dort auch nicht.
Beim Bremer Sozialgericht gehe ich vom selben aus wie du.
Na ja, Abmahnungen und Kostennoten gibt es noch gar nicht und das Ganze wird viel zu hoch gekocht. Unverständlich, wieviel Wirbel darum gemacht wird. Widme man sich besser Berichten über das vorbildliche Engagement von Heidi Klum für Kinderrechte (vgl. http://www.magnusbeckerblog.de/ ff. ) bspw.! ...
Kommentar veröffentlichen
<< Startseite