Nein, in Ihrem Trinkwasser badet meine Ente nicht!
Die aktuelle deutsche Geflügelpestschutzverordnung diskutiert Bjoern Clauss in einem Artikel auf Telepolis. Zuerst einmal das Herzstück der Verordnung:
Die erste Frage, die sich Bjoern Clauss - und auch mir - beim Lesen aufgedrängt hat, ist die Bedeutung von "wildlebenden Zugvögeln". Eigentlich sind Zugvögel per definitionem wildlebend, denn in Käfig und Voliere können sie nur schwerlich ziehen. Aber egal. Wenden wir uns der Bedeutung der oben zitierten Sätze für die Praxis zu:
Insbesondere die Formulierung über das Oberflächenwasser hat es in sich.
Hier zeigt sich die ganze Widersinnigkeit der Verordnung. Ich habe nachrecherchiert: laut Wikipedia sind alleine an die Bodenseewasserversorgung, die ihr Wasser direkt aus dem Bodensee gewinnt, 320 Städte und Gemeinden angeschlossen, wobei die Wikipedia vier (nicht sechs) Millionen Menschen nennt, die in diesen 320 Städten und Gemeinden Bodenseewasser trinken. Aber egal ob vier oder sechs Millionen - es ist völlig grotesk, dass in diesem Wasser nicht einmal eine Gans oder eine Ente schwimmen darf.
Die einzigen, die von der Geflügelpestschutzverordnung profitieren, sind diejenigen Geflügelzüchter, die Käfighaltung betreiben:
Und das macht die Verordnung aus meiner Sicht noch schlimmer, da ich gerne Eier aus Freilandhaltung kaufe. Nebenbei bemerkt sind auch die Hobbyhalter von Enten, Hühnern etc. betroffen. Bald könnten auch noch mehr Haustierbesitzer die Auswirkungen spüren, denn z.B. Katzen ernähren sich u.a. von Vögeln. Wer weiss, ob die Verordnung nicht eines Tages auf Katzen ausgedehnt wird?
Die aktuelle deutsche Geflügelpestschutzverordnung diskutiert Bjoern Clauss in einem Artikel auf Telepolis. Zuerst einmal das Herzstück der Verordnung:
Die wichtigste Passage im Wortlaut:
Wer Geflügel nicht ausschließlich in Ställen hält, hat sicherzustellen, daß
1. die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für wildlebende Zugvögel nicht zugänglich sind,
2. die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem wildlebende Zugvögel Zugang haben, getränkt werden und
3. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für wildlebende Zugvögel unzugänglich aufzubewahren ist."
Die erste Frage, die sich Bjoern Clauss - und auch mir - beim Lesen aufgedrängt hat, ist die Bedeutung von "wildlebenden Zugvögeln". Eigentlich sind Zugvögel per definitionem wildlebend, denn in Käfig und Voliere können sie nur schwerlich ziehen. Aber egal. Wenden wir uns der Bedeutung der oben zitierten Sätze für die Praxis zu:
Jegliche Freilandhaltung von Geflügel ist künftig de facto verboten, denn keines unserer Tiere, egal ob Huhn, Ente, Gans oder Pfau, darf fortan:
* unter offenem Himmel Würmer, Schnecken oder Sämereien picken oder scharren
* Gras weiden
* Wasser trinken, das sich in der freien Natur befindet (egal ob Tränke, Pfütze, Bach oder See)
* in Gewässern schwimmen, die sich in der freien Natur befinden (denn da könnte es ja davon trinken)
* mit natürlich gewachsenem Futter ernährt werden im Stall auf natürlicher Einstreu (z.B. Stroh) gehalten werden.
Insbesondere die Formulierung über das Oberflächenwasser hat es in sich.
In weiten Teilen (nicht nur) Deutschlands dient das sogenannte Oberflächenwasser als Trinkwasser, ich erinnere hier nur an die Trinkwasserentnahme aus dem Bodensee, der mehr als 6 Millionen Mitbürger versorgt. In diesem Wasser, das laut Behördenauskunft völlig unbedenklich für uns alle bis hin zum Kleinkind ist, dürfen Enten nicht einmal schwimmen! Und man frage bitte die "Experten", wie dort die Vogelgrippeviren gefiltert werden. Wie kann man es künftig noch verantworten, in einem See, Bach oder Fluss zu baden? Alles verseucht! Und was passiert diesen Sommer mit unseren Freibädern? Werden die geschlossen, überdacht, oder wird "wildlebenden Zugvögeln" per Dekret verboten, über diesen Flächen Fäkalien abzulassen? Könnte es sein, dass sich unsere Kinder mit ministerialbürokratischem Segen in einer Virusbrühe vergnügen dürfen, die man nicht mal einer Ente zumuten möchte?
Hier zeigt sich die ganze Widersinnigkeit der Verordnung. Ich habe nachrecherchiert: laut Wikipedia sind alleine an die Bodenseewasserversorgung, die ihr Wasser direkt aus dem Bodensee gewinnt, 320 Städte und Gemeinden angeschlossen, wobei die Wikipedia vier (nicht sechs) Millionen Menschen nennt, die in diesen 320 Städten und Gemeinden Bodenseewasser trinken. Aber egal ob vier oder sechs Millionen - es ist völlig grotesk, dass in diesem Wasser nicht einmal eine Gans oder eine Ente schwimmen darf.
Die einzigen, die von der Geflügelpestschutzverordnung profitieren, sind diejenigen Geflügelzüchter, die Käfighaltung betreiben:
Die industriellen Geflügelzüchter dürften in der Vogelgrippe eine willkommene Gelegenheit sehen, der Konkurrenz der ökologisch wirtschaftenden Hersteller von Geflügelprodukten eins auszuwischen. Die "grünen" Verbände wie Bioland und Demeter sind auf Tauchstation, denn sie dürfen derzeit noch "Bio" und "Freiland" auf ihre Produkte pinnen, obwohl die Tiere aufgestallt sind. Bislang scheinen die Verbraucher sich das auch gefallen zu lassen. Der Bauernverband "begrüßt die Maßnahmen der Regierung". Wen wundert das? Er vertritt seit jeher die Interessen der großen, agrarindustriellen Betriebe. Für die macht es keinen Unterschied, ob die "Produktion" regulär verkauft oder (im Falle einer Keulung) durch die Tierseuchenkasse beglichen wird. Bezahlt wird immer vom Endverbraucher, entweder über die Ladenkasse oder über die Steuern.
Und das macht die Verordnung aus meiner Sicht noch schlimmer, da ich gerne Eier aus Freilandhaltung kaufe. Nebenbei bemerkt sind auch die Hobbyhalter von Enten, Hühnern etc. betroffen. Bald könnten auch noch mehr Haustierbesitzer die Auswirkungen spüren, denn z.B. Katzen ernähren sich u.a. von Vögeln. Wer weiss, ob die Verordnung nicht eines Tages auf Katzen ausgedehnt wird?
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