Ein eindeutiges Urteil aus Österreich meldet heise.de:
In Österreich gibt es keine Rechtsgrundlage für Urheberrechtsabgaben auf Festplatten, die für PC und Notebooks verwendet werden. Eine entsprechende letztinstanzliche Entscheidung (4 Ob 115/05y) hat der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) vergangene Woche gefällt. Die Rechteverwertungsgesellschaft Austro Mechana hatte Gericom auf Rechnungslegung verklagt, aber im Wesentlichen verloren. Die Organisation wollte wissen, wie viele Festplatten welcher Größe Gericom abgesetzt hatte, um anschließend eine Gebührenforderung stellen zu können. Deutliche Preiserhöhungen wären die Folge gewesen.
Ich bin (wie ich gerne zugebe) selbst Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft (der VG Wort). Trotzdem bin ich der Meinung, dass bei Abgaben auf Leermedien die Vernunft walten sollte. Festplatten in Computern (Arbeitsplatzrechnern, Notebooks, Servern..) dienen nun einmal nicht primär der Speicherung von MP3-Dateien. Somit ist eine Abgabe meiner Ansicht nach Unfug. Und selbst wenn es einmal so wäre, so bliebe immer noch zu prüfen, ob die MP3-Files von Original-CDs kopiert wurden, die dem Besitzer des Computers rechtmäßig gehören - in diesem Fall wäre meiner Ansicht nach keine Gebühr fällig.
Dieselbe Debatte wird übrigens auch in Deutschland geführt, und der IT-Branchenverband Bitkom hat bereits düstere Vorahnungen:
Ein Computerheimarbeitsplatz werde bald mit mindestens 150 Euro Urheberrechtsabgaben belastet, wenn die Gerichte weiter den Forderungen der Verwertungsgesellschaften nachgeben, meint der Bitkom
Hoffen wir, dass es nicht so weit kommt.