29.11.05

Tankbetrug?

Wenn man an einer Selbstbedienungs-Tankstelle tankt und bezahlt, kann es leicht einmal vorkommen, dass man sich in der Zapfsäulennummer irrt. Mir selbst ist das vor Jahren auch passiert; der Tankwart "rettete" mich, indem er fragte, ob es sein könne, dass in meinen Ford Fiesta 100 l Diesel passen (an der anderen Zapfsäule, deren Nummer ich irrtümlich angegeben hatte, tankte ein LKW).

Daher verstehe ich nicht, warum in diesem Fall die Staatsanwaltschaft Betrug vermutet. Denn soviel ich weiss, setzt Betrug eine entsprechende Intention voraus, die im konkreten Fall nicht vorliegt. Da wäre es besser gewesen, das Verfahren von vornherein einzustellen.

Ärgerlich daran ist nur, dass Herr S. (der Beschuldigte) auf seinen Anwaltskosten sitzenbleibt, obwwohl er höchstwahrscheinlich nichts verbrochen hat.