Was vom Disclaimer übrig bleibt
Immer wieder findet man sie: ellenlange Klauseln unter emails. Sie fordern jeden, der die email unberechtigt liest (weil er z.B. nicht der Empfänger ist) zum sofortigen Löschen auf. Dabei sind diese Klauseln wirkungslos. Dies hat ein Artikel auf SpOn festgestellt, und folgt dabei weitgehend der Argumentation auf www.angstklauseln.de .
Für Haftungsausschlussklauseln im Impressum einer Website gilt übrigens dasselbe: auch ihre Wirkung ist juristisch umstritten. Ich habe noch welche in meinem Impressum drin. Vermutlich werde ich sie bei der nächsten Revision meiner Website entfernen.
Immer wieder findet man sie: ellenlange Klauseln unter emails. Sie fordern jeden, der die email unberechtigt liest (weil er z.B. nicht der Empfänger ist) zum sofortigen Löschen auf. Dabei sind diese Klauseln wirkungslos. Dies hat ein Artikel auf SpOn festgestellt, und folgt dabei weitgehend der Argumentation auf www.angstklauseln.de .
Für Haftungsausschlussklauseln im Impressum einer Website gilt übrigens dasselbe: auch ihre Wirkung ist juristisch umstritten. Ich habe noch welche in meinem Impressum drin. Vermutlich werde ich sie bei der nächsten Revision meiner Website entfernen.
1 Kommentare:
Dabei is das Quatsch, mit den Disclaimern. Dieses "Landgericht Hamburg" Gesülze zum Beispiel. Ich hab auf meiner Seite auch einen Disclaimer, aber der ist bloss zum Spaß *g* da steht drauf, ich würde mich von allen verlinkten Seiten distanzieren, aber am heftigsten von meiner eigenen Seite. Die man am besten gar nicht liest. Weil ich zu dem, was ich schreibe, ja absolut nicht stehen könnte und wollte ;-))
Mehr dazu: http://jendryschik.de/misc/disclaimer
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