Abmahnung gegen Forenbetreiber wegen Nicks
heise.de meldet:
Mich hat das zunächst erschreckt. Als Mitbetreiber von darkweb.de und homomagi.de (beide mit Foren) würde mich das auch betreffen, sollte die Abmahnung erfolgreich sein. Ich müßte bei jedem neuen Benutzer den Nick überprüfen, ob ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt - meines Erachtens ein Unding.
Patrick Albers hat jedoch mittels seines Anwalts Dr.Bahr zurückgeschlagen. In einem Schreiben an den gegnerischen Anwalt hat Dr. Bahr die Ansprüche zurückgewiesen. Er legt dar, dass der gegnerische Anwalt sich auf einem Paragraphen beruft, den es in der Form nicht mehr gibt. Daher sieht Dr. Bahr hier einen Mißbrauch des Abmahnrechts vorliegen: durch völlig überhöhte Forderungen sollen die lt. Dr. Bahr "substanzlosen" Ansprüche des Abmahners durchgesetzt werden. Dr Bahr hat am Ende sogar mit einer Meldung an die Anwaltskammer gedroht.
Ich kann mich Dr. Bahrs Ausführungen nur anschließen und warte gespannt, wie es ausgeht, wobei ich vermute, dass die Abmahnung im Sande verlaufen wird, da sie offensichtlich unbegründet ist.
heise.de meldet:
Einen Streitwert von 100.000 Euro hat ein Anwalt für die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Namens als Pseudonym in einem Internet-Forum festgelegt. Mehr als 30.000 Nutzer hat das nach Betreiberangaben zu den größten in Deutschland gehörende Forum zum Thema Bodybuilding, Kraftsport und Fitness. Einen kommerziellen Hintergrund verneint der Betreiber Patrick Albers: Die Seite finanziere sich durch die Einblendung zweier Werbebanner und eines gleichnamigen Online-Shops, der von einer dritten Firma auf einer geringen Provisionsbasis zur Verfügung gestellt wird.. Kosten soll das Ganze 5.200 EUR (in Worten: fünftausendzweihundert Euro!).
Die beanstandete Marke ist seit 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in der Leitklasse 36 (Versicherungswesen) eingetragen. Dem Anschein nach wurde die Marke bisher jedoch noch nicht genutzt. In dem Anwaltsschreiben wird dem Betreiber vorgeworfen, den geschützten Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen und damit gegen §1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu verstoßen.
Mich hat das zunächst erschreckt. Als Mitbetreiber von darkweb.de und homomagi.de (beide mit Foren) würde mich das auch betreffen, sollte die Abmahnung erfolgreich sein. Ich müßte bei jedem neuen Benutzer den Nick überprüfen, ob ein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt - meines Erachtens ein Unding.
Patrick Albers hat jedoch mittels seines Anwalts Dr.Bahr zurückgeschlagen. In einem Schreiben an den gegnerischen Anwalt hat Dr. Bahr die Ansprüche zurückgewiesen. Er legt dar, dass der gegnerische Anwalt sich auf einem Paragraphen beruft, den es in der Form nicht mehr gibt. Daher sieht Dr. Bahr hier einen Mißbrauch des Abmahnrechts vorliegen: durch völlig überhöhte Forderungen sollen die lt. Dr. Bahr "substanzlosen" Ansprüche des Abmahners durchgesetzt werden. Dr Bahr hat am Ende sogar mit einer Meldung an die Anwaltskammer gedroht.
Ich kann mich Dr. Bahrs Ausführungen nur anschließen und warte gespannt, wie es ausgeht, wobei ich vermute, dass die Abmahnung im Sande verlaufen wird, da sie offensichtlich unbegründet ist.
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