27.1.05

Abwahl von Bürgermeistern und Landräten erleichtert

Gestern änderte der hessische Landtag mit den Stimmen der CDU die Gemeinde- und Landkreisordnung dahingehend, dass die Abwahl von Bürgermeistern und Landräten erleichtert wird. SPD und Grüne beklagten diese Neuregelung und sprachen vom "goldenen Handschlag".

Bisher war es so: ein Bürgermeister konnte einfach zurücktreten, verlor dann aber seine Pensionsansprüche. Oder er konnte sich "zurücktreten lassen". Dazu mußte erst der Gemeinderat zweimal mit jeweils Zweidrittelmehrheit (!) zustimmen, danach mußte ein Bürgerentscheid abgehalten werden. Entsprechendes galt für Landräte. Die neue Regelung sieht so aus, dass der Gemeinderat nur noch einmal mit einfacher Mehrheit dem Bürgermeister das Mißtrauen aussprechen kann. Dem kann der Bürgermeister zustimmen; in diesem Fall ist er seines Amtes enthoben, behält aber seine Pensionsansprüche. Ein Bürgerentscheid ist nur noch erforderlich, wenn der Bürgermeister partout im Amt bleiben will.

Ich finde die neue Regelung besser und gebe insofern der CDU recht. Ich sehe das Ganze pragmatisch. Das Amt des Bürgermeisters ist ein Amt, das sehr viel Engagement erfordert. Die alte Regelung führte dazu, dass ein Bürgermeister, der amtsmüde ist, im Zweifelsfall die Zähne zusammenbiß und mit Hängen und Würgen bis zur nächsten Neuwahl durchhielt. Damit war niemandem gedient, vor allem nicht der betroffenen Gemeinde. Mit der neuen Regelung kann ein Bürgermeister vor den Gemeidnerat treten und sich "freiwillig" abwählen lassen, und damit den Weg freimachen für Neuwahlen. Das halte ich für fairer und demokratischer als die alte, umständliche Regelung. Wie Innenminister Bouffier richtig anmerkte, macht es keinen Sinn, einem Bürgermeister, der nicht mehr will, auch noch einen Bürgerentscheid aufzuzwingen.

1 Kommentare:

Blogger Marc meinte...

Aber es kann nicht sein, dass ein direkt gewählter Oberbürgermeister vom Parlament abgewählt wird. Auch wenn der Kunstgriff mit der Diraktabstimmung auf Antrag des Mandatsträgers gewählt wird. Und irgendwie schmeckt mir auch nicht, dass das so einfach im Parlamnet geregelt werden kann. Denn um die Direktwahl einzuführen brauchte es eine Verfassungsänderung. Das mit den Pensionen steht für mich auf einem anderen Blatt.

9:59 AM  

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