Veraltetes Verbraucherbild
In seinem Law Blog berichtet Udo Vetter über einen Prozeß, den er für den Flughafen Weeze führt. Weeze möchte sich "Airport Düsseldorf Regional (Weeze)" nennen, der Flughafen liegt zwar 80 km von der Düsseldorfer Innenstadt entfernt, ist aber gut an Düsseldorf angebunden, via Autobahn, Zug und Shuttle-Bus. Der etablierte Flughafen Düsseldorf möchte dies mit allen Mitteln verhindern. In erster Instanz gab das Landgericht Köln dem Flughafen Düsseldorf recht und behauptete, "Airport Düsseldorf Regional (Weeze)" wäre eine "Irreführung des Verbrauchers".
Ich halte diese Argumentation für absurd. Sie geht aus von einem veralteten Verbraucherbild, nämlich vom "dummen Schäfchen", das auf alles "reinfällt". Dabei ist es andernorts ebenfalls so, dass Flughäfen weit vom Zentrum entfernt liegen. So ist etwa London-Stansted ca. 30 Meilen von London entfernt; und zwischen Frankfurt-Hahn und der Frankfurter Innenstadt liegen gar 100 km. Über all diese Fakten wird man auf den Websites der Fluglinien aufgeklärt. Kein vernünftiger Verbraucher erwartet mehr, beim Flughafen "XXX" direkt auf im Stadtgebiet von "XXX" zu landen. Ansonsten wäre z.B. der Flughafen Stuttgart auch eine Irreführung des Verbrauchers, denn er liegt auf der Gemarkung von Leinfelden-Echterdingen.
Es bleibt abzuwarten, wie das Oberlandesgericht Köln die Sache bewertet.
In seinem Law Blog berichtet Udo Vetter über einen Prozeß, den er für den Flughafen Weeze führt. Weeze möchte sich "Airport Düsseldorf Regional (Weeze)" nennen, der Flughafen liegt zwar 80 km von der Düsseldorfer Innenstadt entfernt, ist aber gut an Düsseldorf angebunden, via Autobahn, Zug und Shuttle-Bus. Der etablierte Flughafen Düsseldorf möchte dies mit allen Mitteln verhindern. In erster Instanz gab das Landgericht Köln dem Flughafen Düsseldorf recht und behauptete, "Airport Düsseldorf Regional (Weeze)" wäre eine "Irreführung des Verbrauchers".
Ich halte diese Argumentation für absurd. Sie geht aus von einem veralteten Verbraucherbild, nämlich vom "dummen Schäfchen", das auf alles "reinfällt". Dabei ist es andernorts ebenfalls so, dass Flughäfen weit vom Zentrum entfernt liegen. So ist etwa London-Stansted ca. 30 Meilen von London entfernt; und zwischen Frankfurt-Hahn und der Frankfurter Innenstadt liegen gar 100 km. Über all diese Fakten wird man auf den Websites der Fluglinien aufgeklärt. Kein vernünftiger Verbraucher erwartet mehr, beim Flughafen "XXX" direkt auf im Stadtgebiet von "XXX" zu landen. Ansonsten wäre z.B. der Flughafen Stuttgart auch eine Irreführung des Verbrauchers, denn er liegt auf der Gemarkung von Leinfelden-Echterdingen.
Es bleibt abzuwarten, wie das Oberlandesgericht Köln die Sache bewertet.
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
<< Startseite