Make Love not Spam
Einen neuen Weg der Spambekämpfung beschreitet Lycos Europe: die Firma verteilt unter dem Motto "Make Love not Spam" einen Bildschirmschoner, der regelmäßig die Websites von Spammern aufruft mittels http-GET-Requests (das bedeutet, dass keine Websites heruntergeladen werden und somit auch kein ggf. auf der Website vorhandener gefährlicher Code, Dialer o.ä. mitkommen kann). Dabei werden Spammerlisten von Spamcop zugrundegelegt.
Der Bildschirmschoner soll so erstellt worden sein, dass er pro Benutzer und Tag maximal 3.4 MB Traffic erzeugt. Ziel ist es, bei den Spammern erheblichen Zusatztraffic (und somit erhebliche Mehrkosten) zu erzeugen.
Laut Ansicht von heise online bewegt sich das Ganze in einer rechtlichen Grauzone.
Und genau letzteres könnte sich für die Betreffenden als Bumerang erweisen, denn dann könnte man sie mittels der Antispamgesetze in der EU und den USA verklagen.
Einen neuen Weg der Spambekämpfung beschreitet Lycos Europe: die Firma verteilt unter dem Motto "Make Love not Spam" einen Bildschirmschoner, der regelmäßig die Websites von Spammern aufruft mittels http-GET-Requests (das bedeutet, dass keine Websites heruntergeladen werden und somit auch kein ggf. auf der Website vorhandener gefährlicher Code, Dialer o.ä. mitkommen kann). Dabei werden Spammerlisten von Spamcop zugrundegelegt.
Der Bildschirmschoner soll so erstellt worden sein, dass er pro Benutzer und Tag maximal 3.4 MB Traffic erzeugt. Ziel ist es, bei den Spammern erheblichen Zusatztraffic (und somit erhebliche Mehrkosten) zu erzeugen.
Laut Ansicht von heise online bewegt sich das Ganze in einer rechtlichen Grauzone.
Unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung können sich die Beteiligten an derartigen Attacken nach Paragraf 823 BGB durch einen Eingriff in den Gewerbebetrieb und Paragraf 826 BGB im Rahmen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung schadensersatzpflichtig machen, so Heidrich. Allerdings erforderten zivilrechtliche Schadensersatzforderungen eine Aufgabe der Anonymität der Betroffenen.
Und genau letzteres könnte sich für die Betreffenden als Bumerang erweisen, denn dann könnte man sie mittels der Antispamgesetze in der EU und den USA verklagen.
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