6.9.04

Sinnvolles Urteil

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass man das Honorar eines Anwalts nicht mit der Begründung kürzen darf, der Anwalt habe schlechte Arbeit geleistet.

Ich begrüße das Urteil. Sicher, es gibt auch Anwälte, die in einzelnen Prozessen weniger gut arbeiten. Aber hätte der BGH anders entschieden, würde es zu einer Prozesslawine kommen. Denn dann würde jeder Schlaumeier, der einen Prozess verloren hat, einfach das Anwaltshonorar kürzen mit der Begründung: "Mein Anwalt hat versagt, da ich den Prozess verloren habe." Der Anwalt wiederum würde den einbehaltenen Teil seines Honorars einklagen. Die Folge wäre eine Kette von Prozessen, die sich um die Frage drehen, wie die Qualität der Arbeit eines Anwalts bewertet wird. Und das würde den Gerichten, die ohnehin schon stark belastet bis überlastet sind, noch mehr Arbeit aufbürden.