Computerspiele, Ordnungshüter und "Free Speech"
Telepolis berichtet in dem Artikel Computerspiele, Gewalt und Meinungsfreiheit über ein Gerichtsurteil, mit dem in den USA ein Gesetz gestoppt wurde. Das Gesetz schrieb vor, dass Computerspiele, in denen "eine menschliche Gestalt, die als staatlicher Ordnungshüter dargestellt ist" durch den Spieler verletzt oder getötet werden muß/kann, nur noch an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen. Die Urheber des Gesetzes wollten damit den Respekt vor staatlichen Ordnungshütern fördern und das aggressive Verhalten von Jugendlichen eindämmen.
Zuerst einmal stellt sich hier die Frage, was ein "Ordnungshüter" im Sinne dieses Gesetzes sein soll. Das Gericht selbst fragte schon nach, ob römische Legionäre als Ordnungshüter zählen. Würde das zutreffen, so wäre selbst "Civilization III" ab 18 Jahre; denn in diesem Spiel kann der Spieler die Städte seiner Computergegner angreifen, die von Wachtruppen (z.B. römischen Legionen) geschützt werden, dabei werden diese Wachtruppen nicht selten getötet. Ebenso stellt sich mir die Frage auf, ob das Gesetz auch virtuelle "Ordnungshüter" aus totalitären Staaten schützt, ob es z.B. sich auch auf Gestapo- oder Tscheka-Mitglieder bezieht. Wenn man es auf die Spitze treibt, müßte man etwa die Borg-Drohnen aus "Star Trek" als Ordnungshüter einstufen, mit der Folge, dass der Egoshooter "Star Trek: Voyager" nur noch an Erwachsene verkauft werden könnte. Ganz zu schweigen von Zeichentrick-Spielen; die Richter warfen direkt die Frage auf, ob ein Cartoon-Polizist auch als Ordnungshüter zähle.
Interessant finde ich einen Aspekt der Begründung des Urteils. In diesem wird nämlich einem komplexen Computerspiel der Charakter einer Meinungsäußerung zuerkannt. Damit fallen komplexe Computerspiele unter "free speech". Interessant ist ebenfalls, dass das Gericht ausdrücklich bestätigte, dass Gewaltdarstellung Teil einer Meinungsäußerung sein kann.
Insgesamt finde ich es gut, dass das Gesetz gestoppt wurde. Es ist ein typischer Fall von "gut gemeint, aber schlecht durchdacht". Die These, dass gewalttätige Computerspiele zu mehr realer Gewalt führen (und die mit als Begründung für das Gesetz herangezogen wurde), ist nach wie vor nicht bewiesen, wobei ich dazu neige, sie für falsch zu halten.
Telepolis berichtet in dem Artikel Computerspiele, Gewalt und Meinungsfreiheit über ein Gerichtsurteil, mit dem in den USA ein Gesetz gestoppt wurde. Das Gesetz schrieb vor, dass Computerspiele, in denen "eine menschliche Gestalt, die als staatlicher Ordnungshüter dargestellt ist" durch den Spieler verletzt oder getötet werden muß/kann, nur noch an Personen über 18 Jahre verkauft werden dürfen. Die Urheber des Gesetzes wollten damit den Respekt vor staatlichen Ordnungshütern fördern und das aggressive Verhalten von Jugendlichen eindämmen.
Zuerst einmal stellt sich hier die Frage, was ein "Ordnungshüter" im Sinne dieses Gesetzes sein soll. Das Gericht selbst fragte schon nach, ob römische Legionäre als Ordnungshüter zählen. Würde das zutreffen, so wäre selbst "Civilization III" ab 18 Jahre; denn in diesem Spiel kann der Spieler die Städte seiner Computergegner angreifen, die von Wachtruppen (z.B. römischen Legionen) geschützt werden, dabei werden diese Wachtruppen nicht selten getötet. Ebenso stellt sich mir die Frage auf, ob das Gesetz auch virtuelle "Ordnungshüter" aus totalitären Staaten schützt, ob es z.B. sich auch auf Gestapo- oder Tscheka-Mitglieder bezieht. Wenn man es auf die Spitze treibt, müßte man etwa die Borg-Drohnen aus "Star Trek" als Ordnungshüter einstufen, mit der Folge, dass der Egoshooter "Star Trek: Voyager" nur noch an Erwachsene verkauft werden könnte. Ganz zu schweigen von Zeichentrick-Spielen; die Richter warfen direkt die Frage auf, ob ein Cartoon-Polizist auch als Ordnungshüter zähle.
Interessant finde ich einen Aspekt der Begründung des Urteils. In diesem wird nämlich einem komplexen Computerspiel der Charakter einer Meinungsäußerung zuerkannt. Damit fallen komplexe Computerspiele unter "free speech". Interessant ist ebenfalls, dass das Gericht ausdrücklich bestätigte, dass Gewaltdarstellung Teil einer Meinungsäußerung sein kann.
Insgesamt finde ich es gut, dass das Gesetz gestoppt wurde. Es ist ein typischer Fall von "gut gemeint, aber schlecht durchdacht". Die These, dass gewalttätige Computerspiele zu mehr realer Gewalt führen (und die mit als Begründung für das Gesetz herangezogen wurde), ist nach wie vor nicht bewiesen, wobei ich dazu neige, sie für falsch zu halten.
1 Kommentare:
Und warum gerade Computerspiele? Fersehserien sind für mich noch viel geeigneter den Respekt vor staatlichen Ordnungshütern zu verlieren. Da muss ich mich nur berieseln lassen.
Und ganz gefährlich sind Nachrichtensendungen oder die Live-Berichterstattungen von Verbrecherjagden, wenn sie so ausgehen wie bei Rodney King oder neulich erst.
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