5.7.04

Bundesarbeitsgericht: Kritik am Arbeitgeber nicht automatisch Kündigungsgrund

Yahoo schreibt heute:
Erfurt (ddp.vwd). Arbeitgeber müssen kritische Äußerungen von Beschäftigten hinnehmen. Auch wenn der Betriebsfrieden durch die Kritik gestört wurde, ist eine Kündigung nicht in jedem Fall angemessen, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied. Eine Kündigung sei nur dann angemessen, wenn auch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Arbeitnehmers vorliegt. Dies sei jedoch niemals der Fall, wenn die Kritik des Arbeitnehmers von seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Im konkreten Fall ging es um eine simple Kritik eines Arbeitnehmers an seinem Arbeitgeber. Eine Kritik, die laut dem Artikel weder die persönliche Ehre des Unternehmens oder von Mitarbeitern desselben angriff noch strafbar war. Danach noch die Ergänzung:
Da die kritischen Aussagen zudem nicht vom Kläger selbst, sondern von Dritten öffentlich gemacht worden seien, scheide eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Verletzung vertraglicher Pflichten aus.

Ein Lob an das Bundesarbeitsgericht! Durch diese Entscheidung wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung gestärkt.