22.4.04

Antiquiert

Gefunden in Udo's Law Blog:


Die Vermieterin einer 50-Quadratmeter-Wohnung beruft sich gegenüber meinem Mandanten auf folgende Vertragsklausel:

Keine anderen Personen erlaubt.

Damit will sie verhindern, dass die neue Freundin meines Mandanten, die nachweislich eigene Wohnung hat, zu Besuch kommt. Womöglich sogar über Nacht.

Ob sie einen Anwalt findet, der ihre Position vertritt?



Vermutlich findet sie schon einen Anwalt. Und hoffentlich schlägt der der Dame vor, dass sie ihre Mietverträge modernisiert. Solche oder ähnliche Formulierungen mögen zur Zeit Kaiser Wilhelms allgemein üblich und normal gewesen sein. Heutzutage aber sind sie nicht nur hoffnungslos antiquiert, sondern rechtsunwirksam.