Hier ein Fall, gefunden auf Udos law blog
Bevor sie sich schwängern ließ, hätte sich eine Bonnerin besser die Kontoausztüge ihres Partners zeigen lassen. Das Familiengericht spricht ihr nämlich Unterhalt ab, weil der Kindesvater - ein Postbeamter - einen teuren Mercedes abbezahlt. Zynische Begründung des Gerichts laut Express:
Die Klägerin trifft also ein Auswahlverschulden, weil sie sich auf einen finanziell belasteten Partner eingelassen hat.
Das Urteil dürfte zur Folge haben, dass die Mutter jetzt Sozialhilfe benötigt. Somit finanzieren wir Steuerzahler indirekt den Daimler. Dazu fällt mir nichts mehr ein, außer, dass man Vätern, die ihre Kinder "Bastard" nennen, prophylaktisch sowieso mal ganz fest wohin treten sollte.
Mein Kommentar: Unglaublich! Eine Frau, die sich schwängern läßt, sollte sich in Zukunft also vorher die Steuererklärungen der letzten zehn Jahre ihres Partners ansehen, und am besten noch eine Schufa-Auskunft einholen.