Landratsämter im Tiefschlaf
Gerade eben habe ich im ZDF WISO gesehen. Dort wurde berichtet über einen Fall aus Bayern: Ein Bürger beantragte 1989 einen Fischteich. Die Gemeinde leitete den Fall fristgerecht an das zuständige Landratsamt weiter, wegen der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen. Dort wurde der Antrag 2003 (nach "nur" 14 Jahren) bearbeitet und genehmigt, und ging an die Gemeinde zurück. Der Bürgermeister der Gemeinde schloß den Fall, denn der Antragsteller war vor sechs Jahren verstorben, und die Erben hatten am Fischteich kein Interesse mehr.
Das erinnert mich an einen ähnlichen Fall, den ich 2002 im Darmstädter Echo gelesen hatte: ein Besitzer eines Schreckschußgewehrs starb im Jahre 1986. Der Revolver war zwar nur eine Schreckschußwaffe, aber trotzdem waffenscheinpflichtig (und der Mann hatte auch einen Waffenschein). Im Jahre 2002, fiel es der zuständigen Behörde (eine Unterbehörde des Landratsamts, wenn ich mich recht entsinne) auf, dass der Besitzer verstorben war. Die Behörde schrieb an die Witwe des Mannes und verlangte von dieser, innerhalb von vier Wochen (!) einen Nachweis über den Verbleib des Revolvers vorzulegen. In diesem Fall waren es sogar 16 (in Worten: sechzehn!) Jahre, bis die Behörde etwas gemerkt hat. Zum Glück war es nur eine Schreckschußwaffe. Nicht auszudenken, was mit einer scharfen Waffe alles hätte passieren können in 16 Jahren. Waffenscheingesetze dienen der Kontrolle des deutschen Schußwaffenbestandes in Privatbesitz, was keine dumme Idee ist. Aber mit solchen Kontrollbehörden werden Waffenscheine zur Farce.
Ich schrieb damals sogar eine Leser-email ans Echo und schlug darin vor, der Behörde einen Wecker zu schenken. Das täte dem Landratsamt aus dem obigen Fall auch gut.
Gerade eben habe ich im ZDF WISO gesehen. Dort wurde berichtet über einen Fall aus Bayern: Ein Bürger beantragte 1989 einen Fischteich. Die Gemeinde leitete den Fall fristgerecht an das zuständige Landratsamt weiter, wegen der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungen. Dort wurde der Antrag 2003 (nach "nur" 14 Jahren) bearbeitet und genehmigt, und ging an die Gemeinde zurück. Der Bürgermeister der Gemeinde schloß den Fall, denn der Antragsteller war vor sechs Jahren verstorben, und die Erben hatten am Fischteich kein Interesse mehr.
Das erinnert mich an einen ähnlichen Fall, den ich 2002 im Darmstädter Echo gelesen hatte: ein Besitzer eines Schreckschußgewehrs starb im Jahre 1986. Der Revolver war zwar nur eine Schreckschußwaffe, aber trotzdem waffenscheinpflichtig (und der Mann hatte auch einen Waffenschein). Im Jahre 2002, fiel es der zuständigen Behörde (eine Unterbehörde des Landratsamts, wenn ich mich recht entsinne) auf, dass der Besitzer verstorben war. Die Behörde schrieb an die Witwe des Mannes und verlangte von dieser, innerhalb von vier Wochen (!) einen Nachweis über den Verbleib des Revolvers vorzulegen. In diesem Fall waren es sogar 16 (in Worten: sechzehn!) Jahre, bis die Behörde etwas gemerkt hat. Zum Glück war es nur eine Schreckschußwaffe. Nicht auszudenken, was mit einer scharfen Waffe alles hätte passieren können in 16 Jahren. Waffenscheingesetze dienen der Kontrolle des deutschen Schußwaffenbestandes in Privatbesitz, was keine dumme Idee ist. Aber mit solchen Kontrollbehörden werden Waffenscheine zur Farce.
Ich schrieb damals sogar eine Leser-email ans Echo und schlug darin vor, der Behörde einen Wecker zu schenken. Das täte dem Landratsamt aus dem obigen Fall auch gut.
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